5773/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.08.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0110-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. AUG. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Peter Pilz, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. Juni 2010, Nr. 5869/J, betreffend
Ausdehnung der Sperrzone am TÜPL Allentsteig
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2010, Nr. 5869/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Zur gegenständlichen Anfrage liegen dem BMLFUW keine detaillierten und personen- bzw. betriebsbezogene Daten vor. Auf Basis von Informationen der Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LWK NÖ) kann Folgendes mitgeteilt werden:
Grundsätzlich erfolgt der Abschluss jährlicher Bewirtschaftungsverträge für landwirtschaftlich nutzbare Flächen des Truppenübungsplatzes (TÜPL) Allentsteig mit den ortsansässigen Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Betrieben (Nutzungsnehmer) – zum Teil bereits seit Jahrzehnten – im Wege der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
Am 19.02.2010 erging eine Mitteilung der Heeresforstverwaltung an 78 Nutzungsnehmer, dass „aufgrund eines derzeit neu festgelegten und durch das Kommando des TÜPL Allentsteig verfügten blindgängergefährdeten Raumes die Nutzungsflächen einzuschränken sind.“ Dies hätte zur Folge, dass die betroffenen Flächen (346 ha) nicht mehr betreten werden dürften.
Bei den betroffenen Landwirten stieß dies auf Unverständnis. Sie wandten sich mit dem Ersuchen um Hilfestellung an die örtlichen Bezirksbauernkammern bzw. die LWK NÖ. Die LWK NÖ nahm in der Folge Verhandlungen mit dem Militärkommando NÖ, dem TÜPL-Kommando Allentsteig, der Heeresforstverwaltung Allentsteig unter Einbeziehung der zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) auf. Erfreuliches Ergebnis dieser Verhandlungen war, dass der tatsächliche Flächenverlust von den ursprünglich geforderten 346 ha auf 40 ha reduziert werden konnte und damit lediglich 11,5% von den ursprünglichen 346 ha unter das Bewirtschaftungsverbot durch die Ausweitung fallen.
Die Auswirkungen der tatsächlichen Flächenverluste hinsichtlich ÖPUL-Leistungsabgeltungen der betroffenen Nutzungsnehmer wurden nach Auskunft der LWK NÖ dadurch derart abgemildert, dass alle Flächenreduktionen innerhalb der ÖPUL-Toleranzen liegen. Es erfolgte jeweils eine einzelbetriebliche Beurteilung in Zusammenarbeit zwischen Bezirksbauernkammern/ LWK NÖ und der Heeresforstverwaltung Allentsteig. Aus Gründen der Sperrzonenerweiterung 2010 sind keine ÖPUL-Rückzahlungen zu erwarten.
Allen betroffenen Nutzungsnehmern wurde dieses Ergebnis durch das TÜPL-Kommando Allensteig, der Heeresforstverwaltung Allentsteig und LWK NÖ am 08.04.2010 mitgeteilt. Im Zusammenhang damit wurden auch Wünsche für die Zukunft in Richtung TÜPL-Kommando und Heeresforstverwaltung gerichtet (z.B. Längerfristigkeit der Nutzungsverträge, praktikablere Passierscheinregelung, keine übermäßigen Panzerbefahrungen, regelmäßige Kontaktgespräche), worüber in der Folge weitere Gespräche stattfanden.
Der Bundesminister: