5792/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Textfeld: GZ. BMVIT-12.000/0011-I/PR3/2010
DVR:0000175

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

 

 


Wien, am 15. August 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am 21. Juni 2010 unter der Nr. 5843/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die geplante Schließung des Postamtes 4431 Haidershofen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Ø  Soll das Postamt Haidershofen noch im Jahr 2010 geschlossen werden?

Ø  Wenn nein, ist die Schließung dieses Postamtes im Jahr 2011 oder danach geplant ?

Ø  Wenn ja, warum soll das Postamt 4431 Haidershofen geschlossen werden ?

Ø  Wenn ja, hat man bereits einen Postpartner gefunden ?

Ø  Existiert eine Liste von Postämtern im Bezirk Amstetten, die 2009 bzw. 2010 geschlossen werden sollen?

Ø  Wenn ja, welche Postämter sind betroffen?

Ø  Existiert eine Liste von Postämtern in NÖ, die 2009 bzw. 2010 geschlossen werden sollen?

Ø  Wenn ja, welche Postämter sind betroffen ?

Ø  Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze sind davon betroffen ?


Grundsätzlich möchte ich betonen, dass mir die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – insbesondere im ländlichen Raum – ein besonderes Anliegen ist. Aus diesem Grund wurde auch in dem vom BMVIT erarbeiteten und am 05.12.2009 in Teilen in Kraft getretenen Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

 

Mit dem Inkrafttreten der relevanten Bestimmungen des PMG ist weiters die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Regulierungsbehörde [Post-Control-Kommission bzw. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)] übergegangen. Diese hat die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen Verfahren zu prüfen. In diese Prüfung ist der neu gegründete Post-Geschäftsstellenbeirat, der aus je einem Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer besteht, einzubinden.

 

Weiters ist zu betonen, dass es mir ein besonderes Anliegen war, die rechtzeitige Information der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über eine geplante Postamtsschließung im PMG zu verankern. Dem trägt der § 7 Abs. 5 PMG Rechnung welcher vorsieht, dass die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht von der beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von 3 Monaten mögliche alternative Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

 

Abschließend darf ich festhalten, dass die Entscheidung der Österreichischen Post AG, ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung darstellt. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.

 

Die gestellten Fragen betreffen daher insgesamt keine Angelegenheiten der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG.