5795/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0163-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5838/J-NR/2010

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Anneliese Kitzmüller und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sex-Partys mit Heimkindern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Verurteilungen (österreichweit) von 1996 bis 2009 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen (Quelle: Gerichtliche Kriminalstatistik, Statistik Austria).


 

Jahr

schwerer sex. Missbrauch v. Unmündigen <206>

sexueller Missbrauch von Unmündigen <207>

Prnogr. Darstellung mit Unmündigen <207a>

sexueller Missbrauch von Jugendlichen <207b>

Notzucht <201>

Nötigung zum Beischlaf <202>

Schändung <205>

Blutschande <211>

Missbrauch e. Autoritätsverhältnisses <212>

1996

84

162

12

0

112

19

12

10

12

1997

66

149

20

0

110

30

9

5

9

1998

72

180

20

0

129

32

10

1

11

1999

68

133

32

0

108

39

15

4

6

2000

103

121

25

0

115

22

15

0

15

2001

60

112

26

0

118

29

15

4

13

2002

90

99

64

2

102

34

6

0

6

2003

96

97

82

6

129

38

15

3

13

2004

89

103

75

7

114

43

15

3

9

2005

85

97

133

7

108

30

11

4

13

2006

29

106

120

3

121

36

21

1

26

2007

90

77

195

12

111

43

19

7

14

2008

75

75

205

9

86

21

13

0

13

2009

79

54

179

11

113

20

20

0

11

 

Für 2010 liegen noch keine Zahlen der gerichtlichen Kriminalstatistik vor, da diese immer erst im Folgejahr zusammen­gestellt werden. Aus einer Auswertung des Verfahrensregisters der Gerichte und Staatsanwaltschaften ergeben sich diesbezüglich die folgenden Zahlen, wobei über die Rechtskraft der Verurteilungen keine Aussage getroffen werden kann. Zudem werden in der Gerichtlichen Kriminalstatistik – anders als in der Verfahrensautomation Justiz – Urteile nach dem „führenden Delikt“ erfasst, das ist in der Regel jenes mit dem höchsten Strafrahmen. Liegen einer Verurteilung mehrere Delikte zugrunde, werden die nicht führenden Delikte in der Statistik nicht berücksichtigt. Ein direkter Vergleich der Zahlen aus dem Verfahrensregister der Gerichte und Staatsanwaltschaften und jenen der gerichtlichen Kriminalstatistik ist daher nicht zielführend.


 

§ StGB

Verurteilungen von 1.1.2010 bis 30.6.2010 gemäß VJ-Auswertung

201

79

202

31

205

12

206

68

207

61

207a

139

207b

9

211

3

212

37

 

Zu 2 bis 5:

Die nachfolgende Auswertung enthält eine Aufstellung jener Verfahren, gegliedert nach Paragrafen, die zum Stichtag 30. Juni 2010 im Register „offen“ waren, das heißt, in denen das Ermittlungsverfahren (Gattung ST für Staatsanwaltschaft, BAZ für bezirks­anwaltliche Zuständigkeit) noch im Laufen und zu diesem Zeitpunkt nicht abgebrochen war. Ebenso kann der Beilage entnommen werden, wie viele Fälle bei den jeweiligen Gerichten (Gattung Hv für Landesgericht, U für Bezirksgericht, HR für Zuständigkeit des Haft- und Rechtsschutzrichters) zum 30. Juni 2010 anhängig waren. Das können durchaus Fälle sein, in denen der Sachverhalt schon Jahre zurückliegt und wo neue Erkenntnisse zur Fortsetzung eines schon abgebrochenen Verfahrens, das zwischenzeitlich im Register „abgestrichen“ worden war, geführt haben. Dem Register ist ohne aufwändige händische Fallauswertungen nicht zu entnehmen, aus welchen Jahren die den einzelnen Fällen zugrundeliegenden Sachverhalte stammen. Da eine inhaltliche Beantwortung nur durch Einsichtnahme in die jeweiligen Akten vorgenommen werden kann, ist die Beantwortung aufgrund des unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich, zumal die Anfrage nahezu alle praktisch relevanten Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung über einen Zeitraum von 14,5 Jahren releviert. Derartige Recherchen könnten allenfalls im Rahmen wissenschaftlicher Studien durch externe Einrichtungen angestellt werden; ich ersuche aber um Verständnis, dass ich derart zeitintensive Erhebungen im Rahmen parlamentarischer Anfragebeantwortungen nicht in Auftrag geben kann.

Tabelle: Am 30. Juni 2010 „offene“ Verfahren

fortgesetzt auf der nächsten Seite

 

 

. August 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)