5797/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0165-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5845/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „elektronische Fußfessel“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, 772 d. B. XXIV. GP, sowie des Vergabeverfahrens kann dieser Termin auch eingehalten und die erforderliche Ausstattung der Justizanstalten mit geeigneten Mitteln der elektronischen Aufsicht sichergestellt werden.

Zu 3 bis 26:

Das Vergabeverfahren für die zur elektronischen Überwachung des Hausarrests erforderliche technische Ausstattung wurde im Hinblick auf die Komplexität des Vergabegegenstandes in Form eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens von der damit beauftragten Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG) abgewickelt.

Die Teilnahmebedingungen sowie sämtliche Ausschreibungsunterlagen dieses Verhandlungsverfahrens wurden am 3. Mai 2010 gemäß den vergaberechtlichen Regelungen im BBG-Online Portal veröffentlicht und waren allgemein zugänglich. Es wurden folgende acht Teilnahmeanträge gelegt:

1

G4S Security Systems GmbH

2

Serco Geografix Limited

3

PKE Electronics AG

4

Elmo-Tech Ltd.

5

SCHRACK SECONET AG

6

Siemens AG Österreich, Siemens IT Solutions and Services

7

Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH

8

euromicron austria GmbH

 

Aus diesem Teilnehmerkreis wurden von einer Bewertungskommission entsprechend den vorgegebenen Eignungskriterien (einschlägige Referenzen und eingesetzte Qualitätssicherungssysteme) mit Elmo-Tech Ltd, G4S Security Systems GmbH und euromicron austria GmbH die drei am besten geeigneten Bieter ausgewählt und am 18. Juni 2010 zur ersten Angebotslegung bis 5. Juli 2010 eingeladen.

Am 8., 9. und 12. Juli 2010 fanden Verhandlungen mit den drei Teilnehmern statt, die daraufhin in einer zweiten Angebotsrunde zur Legung weiterer Angebote bis 27. Juli 2010 eingeladen wurden.

Daran schloss sich eine weitere Verhandlungsrunde am 30. Juli 2010 an und die Teilnehmer wurden zur Abgabe weiterer Angebote bis 6. August 2010 eingeladen. Alle drei zur Teilnahme eingeladenen Anbieter sind dieser Einladung fristgerecht nachgekommen.

Parallel zum Vergabeverfahren wurden die von den drei Teilnehmern angebotenen Systeme durch die Vollzugsverwaltung intensiven Testungen unterzogen. Neben der Funktionalität und der praktischen Handhabung galt diese Überprüfung auch der Frage, ob die in der Ausschreibung definierten Muss-Kriterien erfüllt werden.

Nach Öffnung der Angebote wurden diese unter Heranziehung der Berichte über die Ergebnisse der Praxistests durch eine Bewertungskommission insbesondere im Hinblick auf die formale Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen und Mindestanforderungen (Muss-Kriterien) geprüft und bewertet.

Auf dieser Grundlage empfahl die gesetzliche Vergabekommission, bestehend aus zwei Mitarbeitern der BBG (Kommissionsvorsitzender und stv. Vorsitzender), einem Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz (der Leiter der Fachabteilung „Strafvollzug“), dem Leiter der Sicherheitsabteilung in der Vollzugsdirektion, einem Experten aus dem Vorprojekt sowie einem EDV-Techniker, zwei der Angebote wegen objektiver Nichterfüllung der von vornherein festgelegten (technischen) Muss-Kriterien auszuscheiden und dem verbleibenden Anbieter den Zuschlag zu erteilen. Die Ausscheidungsgründe betrafen unter anderem Reichweitenprobleme bei der Kommunikation zwischen Basisstation und elektronischer Fußfessel, zu kurze Akkulaufzeit der Fußfessel, Mängel bei der Manipulationsabwehr und Mängel bei der Festlegung des Aufsichtsprofils.

Daraufhin hat die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, die BBG beauftragt bekanntzugeben, dass nach Prüfung der Angebote zwei der drei eingelangten Angebote auszuscheiden seien, weil sie die Anforderungen in einzelnen Punkten nicht erfüllen, und dem dritten Anbieter – die Elmo-Tech Ltd. – der Zuschlag erteilt werden soll. Damit wurde die Stillhaltefrist nach dem Bundesvergabegesetz ausgelöst, für den Fall deren Verstreichens die Zuschlagserteilung rechtswirksam wird.

Die letztlich entstehenden Kosten für die elektronische Überwachung durch die angebotenen Systeme werden maßgeblich durch die Anzahl der in der elektronischen Überwachung befindlichen Personen bestimmt werden, sodass abschließende Angaben dazu noch nicht erfolgen können.

Die sich aus mehreren fixen Positionen (umfassend die Projekteinmalkosten für die Inbetriebnahme inkl. aller spezifischen Anpassungen, allfällige zusätzliche monatlichen Sonderkosten) und aus nach der Anzahl abgerufener Überwachungssysteme variablen Komponenten zusammensetzenden Kosten (umfassend das nach dem Durchschnittsstand der laufend elektronisch überwachten Personen gestaffelte Entgelt für die Bereitstellung des benötigten Equipments auf Mietbasis, die Bereitstellung des 2nd Level Supports, des 3rd Level Supports und der Providerkosten für die Bereitstellung der benötigten SIM-Karten und Übernahme der Kommunikationskosten für den Daten- und Sprachverkehr) würden sich für die von den drei Anbietern angebotenen Lösungen umgerechnet auf eine Menge von laufend dreihundert in Betrieb befindlichen Überwachungssystemen (Fußfesseln) und eine Vertragsdauer von drei Jahren auf folgende Nettobeträge pro Tag und überwachte Person belaufen:

 

G4S Security Systems GmbH

2,80 Euro

Elmo-Tech Ltd.

4,85 Euro

euromicron austria GmbH

3,91 Euro

 

Anzumerken ist dazu, dass die Preisgestaltung der Anbieter aufgrund des Verlaufs des Vergabeverfahrens und des Ausscheidens zweier Anbieter wegen Nichterfüllung von Ausschreibungsbedingungen ohne Einfluss auf die Vergabeentscheidung bleiben musste. Für den Fall, dass mehr als ein Anbieter bis zuletzt im Vergabeverfahren verblieben wäre, wäre der sogenannte Angebotspreis lediglich mit 50% in die Angebotsbewertung eingegangen; die weiteren Kriterien waren die Qualität (Güte der Lösung), die Höhe der zugesagten Pönale und die Möglichkeit einer Erweiterbarkeit auf GPS-Funktionalität.

In qualitativer Hinsicht hätte der einzige bis zuletzt im Vergabeverfahren verbliebene Bieter, der auf Referenzprojekte unter anderem in Deutschland, Frankreich und der Schweiz verweisen konnte, sowohl unter den Anwenderfreundlichkeits- als auch unter dem Sicherheitsaspekt die besten Bewertungen erzielt.

20. August 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)