5801/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2010                                     
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/104-PMVD/2010                                                                                       20. August 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 23. Juni 2010 unter der Nr. 5868/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausdehnung der Sperrzone am TÜPL Allentsteig" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Anpassung der Sicherheitszone war aus Sicherheitsgründen unerlässlich.

Zu 2:

Nein.

Zu 3 bis 6:

Entfällt.


Zu 7 und 8:

Es wurden keine Waffentests durchgeführt. Die Schweizer Armee nutzte den Truppen­übungsplatz Allentsteig in Einzelfällen für die Erprobung und Verifikation von taktischen Verfahren und Gefechtsabläufen.

Zu 9 bis 14:

Entfällt.

Zu 15:

Die Erweiterung der Sicherheitszone stützt sich auf die Bestimmungen der Dienstvorschrift für das Bundesheer „Sicherheitsbestimmungen für das Scharfschiessen mit allen Waffen“ und die der Dienstvorschrift „Behandlung und Beseitigung von Blindgängern“.

Zu 16:

Die nach der Geschäftseinteilung dafür zuständige Abteilung meines Ressorts.

Zu 17 und 19 bis 22:

Hiezu verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5869/J.

Zu 18:

Nein.