5806/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0204-I/5/2010

Wien, am 20. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5877/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die nachstehende Tabelle zeigt die von den Lebensmittelaufsichtsorganen gemäß LMSVG durchgeführten Revisionen in den Jahren 2008 und 2009. Die Zahlen sind den jährlichen Tätigkeitsberichten der Länder entnommen.

 

 

B

K

S

Stmk

T

V

W

2009

1619

4221

6494

9498

3311

4716

3826

882

9068

2008

1463

6899

6183

11489

1627

5658

4074

1009

8653

 


Fragen 2 und 3:

Die nachstehende Tabelle zeigt die in den Jahren 2008 und 2009 entnommenen amtlichen Proben. Die Zahlen stammen aus den jährlichen Tätigkeitsberichten der Länder und stellen die Summe der Planproben und Verdachtsproben dar.

 

 

B

K

S

Stmk

T

V

W

2009

865

1874

5691

4894

1113

3273

3041

1230

9714

2008

1361

2019

5515

4333

1332

4384

3387

1480

8832

 

Jene Proben, die in Kärnten und Vorarlberg entnommen wurden, wurden auch an die Lebensmitteluntersuchungsanstalten Kärnten bzw. Vorarlberg weitergeleitet. An die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Gemeinde Wien wurden 2009 6142 und 2008 6761 Proben durch die Lebensmittelaufsicht übergeben. An die AGES-Institute wurden somit 2009 22449 und 2008 22383 Proben weitergeleitet.

Die Ergebnisse bzw. Beurteilung sind den Beilagen „Probenuntersuchungsergebnisse 2008 und 2009“ zu entnehmen.

 

Die Berichte der Landeshauptleute erlauben es nicht, Betriebsgruppen (Bauernhöfe, Direktvermarkter) mit Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher auch nicht möglich, den einzelnen Betriebsgruppen amtliche Proben zuzuordnen.

 

Fragen 4 bis 8:

Zu diesen Fragen darf ich auf die der Beantwortung angeschlossene Beilage, Tabelle „Maßnahmen“ verweisen.

 

Fragen 9 und 10:

Bei den meinem Ressort 2008 übermittelten 5 Erkenntnissen der UVS (4 UVS Vbg., 1 UVS OÖ) kam es zu keinen Einstellungen. Bei den 2009 übermittelten 16 Erkenntnissen der UVS (7 UVS Vbg., 4 UVS Bgld., 5 UVS NÖ) kam es zu 3 Einstellungen (alle UVS Bgld.). Meinem Ressort sind aus dem Jahr 2008 2 Entscheidungen des VwGH und aus dem Jahr 2009 4 Entscheidungen des VwGH bekannt.

 

Frage 11: 

Die Anzahl der Strafanzeigen 2008 und 2009, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, finden sich in der beigeschlossenen Tabelle „Maßnahmen“. Soweit die Bundesländer Daten über die Anzahl an Verurteilungen und Einstellungen übermittelten, finden sich diese auch in der Tabelle „Maßnahmen“. Detaillierte Informationen zu Strafverfahren und diversionellen Entscheidungen liegen meinem Ressort nicht vor; diesbezügliche Daten können allenfalls beim Bundesministerium für Justiz erhoben werden.

 

Frage 12:

Die durchschnittlichen Probenkosten einer Lebensmitteluntersuchung betrugen im Jahr 2008 € 337, im Jahr 2009 € 363.


Frage 13:

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Lebensmittelaufsichtsorgane einschließlich der von den Landeshauptleuten bestellten Ärztinnen/Ärzte und Tierärztinnen/-ärzte.

Die Daten wurden dem Tätigkeitsbericht III der Länder entnommen.

 

2008

Land

Magistrate

Gesamt

Burgenland

17

1

 18

Kärnten

18

17

 35

Niederösterreich

25

13

 38

Oberösterreich

61

20

 81

Salzburg

9

14

 23

Steiermark

55

9

 64

Tirol

17

4

 21

Vorarlberg

25

 

 25

Wien

40 VZÄ

 

 40

Österreich

267

78

345

 

2009

Land

Magistrate

Gesamt

Burgenland

22

 

 22

Kärnten

18

17

 35

Niederösterreich

33

12

 45

Oberösterreich

61

20

 81

Salzburg

  9

14

 23

Steiermark

57

  8

 65

Tirol

17

  4

 21

Vorarlberg

25

 

 25

Wien

40VZÄ +5 Vet.

 

 45

Österreich

287

75

362

 

Frage 14:

Im Jahr 2008 wurden in Österreich im Durchschnitt 3,9 Proben, im Jahr 2009 3,8 Proben pro 1000 Einwohner/innen gezogen (der Berechnung wurden die Bevölkerungsdaten der Statistik Austria zugrundegelegt). Informationen über die Probenzahl in anderen Mitgliedstaaten der EU liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 15:

Im Proben- und Revisionsplan sind für 2010 35.000 Proben vorgesehen (Summe Plan- und Verdachtsproben), das entspricht 4,2 Proben pro 1000 Einwohner/innen,. Die konkreten Vorgaben des Revisions- und Probenplanes 2010 (RUP 2010) sind dem entsprechenden Erlass samt Anlagen zu entnehmen (Beilage Dok. „RUP 2010“).

 

Frage 16:

Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, ist umfassend geregelt. Sie erfolgt ausnahmslos an der Außengrenze der EU. Die Kontrollpflicht ist durch die Entscheidung 2007/275/EG festgelegt. Die Drittstaaten, die Bescheinigungsmuster und die Erzeugungsbetriebe in den Drittstaaten sowie die anerkannten Rückstandsüberwachungspläne sind durch EU-Recht festgelegt. Auch der Vorgang bei der Grenzkontrolle ist durch Richtlinien fixiert. In diesem System ist auch die Durchführung von verstärkten Kontrollen vorgesehen, einerseits, wenn entsprechende RASFF-Meldungen vorliegen und andererseits durch Entscheidungen der EU. Derartige Entscheidungen gibt es z.B. bei Fischereierzeugnissen aus Bangladesch, Indien, Indonesien, Gabun und Albanien. Für die VR China gelten auf Grund von Rückstandsproblemen besondere Vorschriften, viele Erzeugnisse, wie z.B. Erzeugnisse mit über 50% Milchanteil, sind in die EU nicht einfuhrfähig.

Hinsichtlich pflanzlicher Lebensmittel ist in der „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit“ die Basis zur Erlassung von Sofortmaßnahmen festgelegt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Lebensmittel, das aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt wird, wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellt.

 

Auf Basis dieser Bestimmung waren in den Jahren 2008 und 2009 folgende Entscheidungen in Geltung:

-          Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist (ab 26. Sept. 2008: Entscheidung 757/2008, ab 14. Okt. 2008: Entscheidung 2008/798/EG; ab 16. Dez. 2009: Verordnung (EG) Nr. 1135/2009)

-          Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl (ab 23. Mai: Entscheidung 2008/388/EG, ab 10. Juni: Entscheidung 2008/433/EG)

-          Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination (Entscheidung 2006/504/EG)

-          Zur Genehmigung der Prüfungen, die die Vereinigten Staaten von Amerika vor der Ausfuhr von Erdnüssen und daraus hergestellten Erzeugnissen zur Feststellung des Aflatoxingehalts durchführen (Entscheidung 2008/47/EG, galt ab 1. Dez. 2007)

-          Notfallmaßnahmen zur Festlegung von Sondervorschriften für amtliche Kontrollen bei der Einfuhr von Birnen mit Ursprung in oder Herkunft aus der Türkei aufgrund hoher Gehalte an Amitrazrückständen  (ab 12. Nov. 2009: Entscheidung 2009/835/EG)

-          Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Chilis, Chilierzeugnissen, Kurkuma und Palmöl (ab 23. Mai 2005: Entscheidung 2005/402/EG)

-          Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination dieser Erzeugnisse mit Pentachlorphenol und Dioxinen (ab 29. April 2008: Entscheidung 2008/352/EG)

-          Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus „LL REIS 601“ in Reiserzeugnissen (ab 5. September 2006: Entscheidung 2006/601/EG; ab 26. Februar 2008: Entscheidung 2008/162/EG)

-          Sofortmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen genetisch veränderten Organismus „Bt 63“ in Reiserzeugnissen (vom 3. April 2008; Entscheidung 2008/289/EG )


Je nach zugrundeliegender Rechtsvorschrift bzw. konkretem Produkt wurde jeder Import oder ein vorgegebener Prozentsatz der Importe beprobt oder es wurden stichprobenartige Kontrollen - noch vor der Verzollung - durchgeführt.

Nicht den Vorschriften entsprechende Importe wurden von den Zollbehörden nach Entscheidung über die nicht vorliegende Verkehrsfähigkeit durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde zurückgewiesen.

Zusätzlich wurden im Rahmen von Schwerpunktaktionen Importkontrollen (nach der Verzollung, z.B. bei Importeuren, Großhändlern) durchgeführt (z.B. Reis aus Pakistan auf Aflatoxine, Pilze auf Schwermetalle).

 

Frage 17:

Meinem Ressort liegen die Daten über die an den österreichischen Grenzkontroll-stellen abgefertigten Sendungen vor. Von den Waren und Tieren, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, wurden im Jahr 2008 an den österreichischen Grenzen 9141 Sendungen der Abfertigung zur Einfuhr in die EU gestellt, 4288 Sendungen waren Lebensmittel. Von diesen Sendungen wurden 27 Sendungen nicht zur Einfuhr zugelassen, weil die EU-Bedingungen nicht erfüllt werden konnten. Am 1.1.2009 wurde die grenztierärztliche Kontrolle zur Schweiz eingestellt.

 

Abfertigungen

Jahr

Sendungen

Lebensmittel

Zurückweisungen

2008

9141

4288

27

2009

2300

381

9

Proben

Jahr

Anzahl der Proben

positiv

Bemerkung

2008

123

0

 

2009

23

1

RASFF Meldung, abgelehnt von der EU

 

Die Anzahl der Importkontrollen bei pflanzlichen Lebensmitteln, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, findet sich in der Beilage „Importkontrollproben 2008 und 2009“.

 

Fragen 18 und 19:

Zur Koordinierung der Tätigkeiten der AGES und der Lebensmittelaufsicht der Länder wird jährlich ein Revisions- und Probenplan erlassen, so auch für die Jahre 2008, 2009 und 2010. Ferner werden in regelmäßigen Abständen Koordinationssitzungen zwischen Lebensmittelaufsicht, AGES, Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und meinem Ressort abgehalten. Zusätzlich dazu findet zweimal jährlich die Konferenz der leitenden Beamt/inn/en der Lebensmittelaufsicht statt, abhängig von den Themen nehmen auch hier Vertreter/innen der AGES teil.

 

Es würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, hier alle Weisungen und Erlässe aufzuzählen, die den Ablauf der Lebensmittelkontrolle gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde ein eigenes „Portal KVG Verbrauchergesundheit“ als Nachfolger der Internetseite „Amtliche Kommunikationsplattform“ eingerichtet. Der Zugang erfolgt über Passwort und ist ausschließlich den amtlichen Kontrollorganen der Länder, der AGES und den Untersuchungsanstalten der Länder vorbehalten.


Frage 20:

Im Lebensmittelbereich werden laufend Richtlinien erlassen, aktuell betrifft dies die Spielzeugrichtlinie und Richtlinien im Kosmetikbereich.

 

Frage 21:

2008/2009 wurde an folgenden EU-Projekten teilgenommen:

 

·        Kontrollen bezüglich der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (EU 1999/2/EG)

 

2008 wurden 46 Gewürz-, 32 Tiefkühlgeflügel- und 39 Teeproben untersucht. Bei einer Kräuterteeprobe wurde eine nicht deklarierte Behandlung mit ionisierenden Strahlen festgestellt. 2009 wurden 54 Gewürz-, 37 Tiefkühlgeflügel- und 41 Teeproben untersucht. Bei keiner Probe wurde eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen festgestellt.

 

·        Rückstandskontrollprogramm - Überprüfung von tierischen Erzeugnissen (Milch, Eier, Honig) - Richtlinie 96/23/EG

 

2008 wurden 216 Ei-, 331 Milch- und 172 Honigproben untersucht. Bei 3 Eiproben (Salinomycin) und bei einer Honigprobe wurden Überschreitungen (Sulfathiazol) festgestellt. 2009 wurden 220 Ei-, 340 Milch- und 177 Honigproben untersucht. Bei einer Ei- (Salinomycin) und bei einer Milchprobe (Penicillin G) wurden Überschreitungen festgestellt.

 

·        mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Gemeinschaft für 2009, 2010 und 2011 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizid-rückständen in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Bewertung der Verbraucherexposition

 

2008 wurden 125 Proben untersucht. Bei 2 Proben wurden Überschreitungen der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung festgestellt (Teflubenzuron, Diazinon, Phenthoat) und bei einer Bio-Probe wurden Dithiocarbamate gefunden, die nach der VO (EWG) Nr. 2092/91 (Ökol. Landbau) nicht zulässig sind. 2009 wurden 155 Proben untersucht und nicht beanstandet.

 

·        Untersuchung von Nitrat in Spinat und Salat gemäß VO (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

 

2008 wurden 169 Proben untersucht, 4 Proben (2 Salate, 2 Spinatproben) überschritten den Höchstwert. 2009 wurden 158 Proben untersucht, 3 Proben (3 Spinatproben) überschritten den Höchstwert.

 

·        Dioxinmonitoring in Lebensmitteln 2006/794/EG

 

2008 wurden 42 Proben untersucht, es wurde keine Probe beanstandet. Bei 2 Proben erfolgte aufgrund Überschreitung eines Auslösewertes (dl-PCB) eine Verständigung der Behörde. 2009 wurden 40 Proben untersucht, keine wurde Probe beanstandet. Bei einer Probe wurde eine (geringfügige) Überschreitung der Auslösewerte gemäß Empfehlung der Kommission 2006/88/EG vom 6. Februar 2006 festgestellt.

·        Überwachung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln (2007/331/EG)

 

2008 wurden 45 Proben untersucht, 3 Proben überschritten den deutschen Signalwert. 2009 überschritten von den 52 gezogenen Proben 10 Proben die deutschen Signalwerte (Rohscheiben - 5 Proben, Chips, Spiralkartoffeln - 2 Proben, Pommes Frites, Mürbkeks), ein Hinweis an die Behörde erfolgte.

 

·        Monitoring zum Vorkommen von Furan in Lebensmitteln (2007/196/EG)

 

2008 wurden 36 Proben zur Datenerfassung untersucht; 2009 wurden diesbezüglich keine Untersuchungen durchgeführt.

 

Frage 22:

Im Jahr 2010 ist geplant, an folgenden EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten teilzunehmen:

 

·        Kontrollen bezüglich der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen (1999/2/EG)

·        Überprüfung von tierischen Erzeugnissen auf Rückstände (96/23/EG und 97/747/EG)

·        Überprüfung von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß Verordnung (EG) Nr. 901/2009 über ein mehrjähriges Kontrollprogramm der Gemeinschaft für 2010, 2011 und 2012 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestiziden

·        Untersuchung von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

·        Überwachung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln (2010/307/EU)

·        Überwachung von perfluorierten Alkylsubstanzen in Lebensmitteln (2010/161/EU)

·        Prävention und Reduzierung von Ethylcarbamat in Steinobstbränden und Steinobsttrestern und Überwachung des Gehalts an Ethylcarbamat in diesen Getränken (2010/133/EU)

·        Überprüfung der Konformitätserklärung im Handel bei Lebensmittelkontaktmaterialien gemäß den in Artikel 5 genannten Einzelmaßnahmen zur Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

 

Fragen 23 bis 25:

Im Bereich Lebensmittel fanden folgende EU-Kontrollbesuche statt:

 

19.-23. 10. 2009: „General Audit“. Der abschließende Bericht liegt noch nicht vor.


18.-22. 1.2010: „Fact finding mission in order to gather information regarding the application of the hygiene regulations in small establishments producing meat and meat products of mammals and dairy products“. Dieses Audit hatte den Zweck, Information bezüglich der Anwendung des EU-Rechts und der Ausnutzung hinsichtlich der Flexibilität bei Kleinbetrieben zu bringen. Der Endbericht enthält keine speziellen Empfehlungen, ein gemeinsamer Abschlussbericht der Kommission über alle besuchten Länder steht noch aus.

 

Im Lebensmittelbereich sind für 2010 keine weiteren Kontrollbesuche geplant.

 

Fragen 26 und 27: 

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Monat

ILMU

Jahr

Anzahl noch nicht erledigter Proben Stichtag 30.6.2010

Nov 09

ILMU Wien

9

13

Jänner

ILMU Innsbruck

10

1

 

ILMU Linz

10

1

 

ILMU Wien

10

2

Februar

ILMU Innsbruck

10

7

 

ILMU Wien

10

2

März

ILMU Innsbruck

10

10

 

ILMU Wien

10

10

April

ILMU Graz

10

13

 

ILMU Innsbruck

10

32

 

ILMU Linz

10

1

 

ILMU Salzburg

10

1

 

ILMU Wien

10

61

Mai

ILMU Graz

10

61

 

ILMU Innsbruck

10

35

 

ILMU Linz

10

6

 

ILMU Wien

10

193

Juni

ILMU Graz

10

233

 

ILMU Innsbruck

10

158

 

ILMU Linz

10

146

 

ILMU Salzburg

10

29

 

ILMU Wien

10

843

Gesamtanzahl Jahr 2009

 

 

13

Gesamtanzahl Jahr 2010

 

 

1845

 

Zu den 13 Proben ILMU Wien, die im Jahr 2009 gezogen wurden und am 30.6.2010 noch nicht abgeschlossen waren, ist Folgendes festzuhalten: Diese 13 Proben wurden im Rahmen der Schwerpunktaktion (SPA) A-044-09 (Deckeldichtungen bei fetthaltigen Glas-/Kunststoffkonserven) im November und Dezember 2009 gezogen. Ziel dieser SPA ist es, am Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) nachzuweisen, welche Menge des fettlöslichen Weichmachers ESBO (epoxydiertes Sojabohnenöl) von der Deckeldichtung in die öligen Lebensmittel migriert ist. Da es sich bei diesen Proben um konservierte Lebensmittel handelt, liegt das MHD meist später als das jeweilige LMSVG-Verjährungsfrist-Datum. Bei diesen 13 Proben wurde im Vortest positiv auf ESBO (im Lebensmittel) getestet. Nun wird getrachtet, diese Lebensmittel, so lange es mit der Verjährungsfrist vereinbar ist (in Absprache mit der jeweils zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörde), mit den Deckeln in Kontakt zu lagern, um einen "worst case" zu simulieren. Diese Vorgehensweise wird gemäß den Vorgaben der WG on Food Contact Materials (FCM) bzw. dem CRL on FCM befolgt. 2011 soll eine europaweite Aktion auf Weichmachermigration aus Deckeldichtungen folgen.

 

Frage 28:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

INSTITUT

Produktgruppen

Jahr

Probenanzahl

ILMU Graz

Fette

2008

1

 

Fleischprodukte

2008

1

 

Milchprodukte

2008

2

 

Obst frisch

2008

2

 

Trinkwasser

2009

1

ILMU Graz Probenanzahl gesamt

7

ILMU Ibk

Brände und Liköre

2008

45

 

Brände und Liköre

2009

3

 

Erfrischungsgetränke

2008

1

 

Milchprodukte

2008

5

 

Teeähnliche Erzeugnisse

2008

4

ILMU Innsbruck Probenanzahl gesamt

58

ILMU Wien

Aromastoffe (Aromen)

2008

4

 

Diätetische Lebensmittel für med. Zwecke

2009

1

 

Eier

2009

6

 

Erfrischungsgetränke

2008

39

 

Fleischprodukte

2009

2

 

Getreideprodukte

2009

2

 

Grundstoffe für Erfrischungsgetränke

2008

26

 

Materialien für Lebensmittelkontakt

2008

1

 

Materialien für Lebensmittelkontakt

2009

24

 

Milchprodukte

2009

3

 

Nahrungsergänzungsmittel

2008

6

 

Nahrungsergänzungsmittel

2009

3

 

Samen

2008

1

 

Sojaprodukt

2009

1

 

Trockenerzeugnisse aus Getreide und Obst

2008

4

ILMU Wien Probenanzahl gesamt

123

Probenanzahl gesamt

 

188

 


 

 

 

Beilage

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.