5809/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0251-II/A/9/2010

Wien, am 20. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6057/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Personen, die ab dem Jahr 1956 geboren sind, können im Prinzip als Contergangeschädigte in Frage kommen, wobei die Jahrgänge 1956 bzw. auch noch mindestens zwei Drittel des Jahres 1957 als eher unwahrscheinlich angesehen werden.

 

Frage 2:

Der in Contergan enthaltene problematische Wirkstoff Thalidomid wurde im März 1954 synthetisiert und dann im Mai 1954 zum Patent angemeldet. Thalidomid wurde unter der Marke „Contergan“ erst ab dem 1. Oktober 1957 auf den deutschen Markt gebracht. Dass seitens des Bundesministeriums für Gesundheit auch der Jahrgang 1956 nicht per se ausgeschlossen wurde, dient als besonderer Sicherheitspolster, noch frühere Jahrgänge einzubeziehen ist nicht vorgesehen. In Österreich wurde das in Rede stehende Produkt unter dem Namen „Softenon“ erst am 12.11.1958 zugelassen.  

 

Fragen 3 und 4:

Die Herstellerfirma testete laut eigenen Angaben den Wirkstoff Thalidomid nach den damals bei den Arzneimittelherstellern üblichen Standards an den in jener Zeit gebräuchlichen Tieren: Maus, Ratte, Kaninchen. Die damals eingesetzten Labortiere zeigten keine Fehlbildungen durch Thalidomid.

 

Frage 5:

Jahrgänge vor dem Jahr 1956 (wobei dieses Jahr ohnehin das Jahr noch vor der Marktzulassung in Deutschland ist) sind für eine ärztliche Untersuchung bzw. Testung nicht vorgesehen. Sie werden auch nicht in die Auszahlung einer finanziellen Unterstützung einbezogen.

 

Frage 6:

Es sind keine anderen Medikamente mit ähnlichem Wirkstoff bekannt.

Im Übrigen werden die Leistungen der Deutschen Conterganstiftung Menschen zur Verfügung gestellt, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Herstellerfirma durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können. Ebenso sind die österreichischen Leistungen für diesen konkreten Personenkreis (die in Frage kommenden Arzneimittel sind Contergan bzw. Softenon) vorgesehen.

 

Frage 7:

Es ist vorgesehen, den Betroffenen in Summe 2,8 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Da es sich dabei um einen Höchstbetrag handelt, kann eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Auszahlung im Einzelfall erst erfolgen, wenn die Anzahl der tatsächlich als contergangeschädigt anerkannten Personen gesichert feststeht. Insofern haben jene österreichischen Personen, die bereits von der Deutschen Conterganstiftung anerkannt sind und eine Rentenleistung von der Deutschen Conterganstiftung beziehen, noch keine Unterstützung erhalten.

 

Frage 8:

Die Höhe der finanziellen Unterstützung im Einzelfall hängt von der Anzahl der als contergangeschädigt anerkannten Personen ab.