5810/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 


GZ. BMVIT-12.000/0013-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am 15. Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Juni 2010 unter der Nr. 5870/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schließung des Postamtes in der Gemeinde Nussdorf-Debant gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 13:

Ø  Ist es richtig, dass das Postamt in Nussdorf-Debant von einer Schließung bedroht ist?

Ø  Wurden Sie von der Österreichischen Post AG über die geplante Schließung dieses Postamtes informiert?

Ø  Welche Gründe werden für die geplante Schließung des Postamtes von der Österreichischen Post AG angeführt?

Ø  Wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt?

Ø  Wann hat das Management der Post AG das Postamt in der Gemeinde Nussdorf-Debant zur Schließung angemeldet?

Ø  Welche Entscheidung hat die Regulierungsbehörde über dieses Postamt getroffen?

Ø  Wann wurde die betroffene Gemeinde über die Schließung des Postamtes informiert?

Ø  Seit wann stehen die Vertreter der Post AG in Verhandlungen mit der Gemeinde?

Ø  Wie ist der derzeitige Stand bei dem von der Schließung betroffenen Postamt?

Ø  Wann soll die Schließung des Postamtes in Nussdorf-Debant erfolgen?

Ø  Wie soll die Versorgung der Bevölkerung von Nussdorf-Debant mit Postdienstleistungen sichergestellt werden?

Ø  Wird die Versorgung der Postdienstleistungen hinkünftig durch einen Postpartner durchgeführt?

Ø  Welche Anstrengungen werden  bzw. wurden von Ihnen und dem Post-Management unternommen, um das betroffene Postamt zu erhalten und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen?


Grundsätzlich möchte ich betonen, dass mir die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – insbesondere im ländlichen Raum – ein besonderes Anliegen ist. Aus diesem Grund wurde auch in dem vom BMVIT erarbeiteten und am 05.12.2009 in Teilen in Kraft getretenen Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

 

Mit dem Inkrafttreten der relevanten Bestimmungen des PMG ist weiters die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Regulierungsbehörde [Post-Control-Kommission bzw. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)] übergegangen. Diese hat die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen Verfahren zu prüfen. In diese Prüfung ist der neu gegründete Post-Geschäftsstellenbeirat, der aus je einem Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer besteht, einzubinden.

 

Weiters ist zu betonen, dass es mir ein besonderes Anliegen war, die rechtzeitige Information der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über eine geplante Postamtsschließung im PMG zu verankern. Dem trägt der § 7 Abs. 5 PMG Rechnung welcher vorsieht, dass die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht von der beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von 3 Monaten mögliche alternative Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

 

Abschließend darf ich festhalten, dass die Entscheidung der Österreichischen Post AG, ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung darstellt. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.

Die gestellten Fragen betreffen daher insgesamt keine Angelegenheiten der Vollziehung gemäß Art. 52 Ab. 1 B-VG.