5817/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0665-III/5/a/2010

Wien, am 12. August 2010

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 24. Juni 2010 unter der Zahl 5882/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „organisierte Unterkünfte für Asylwerber in der Steiermark“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Vorweg wird festgehalten, dass seit 1. Juli 2010 eine neue Zuweisungsquote aufgrund der endgültigen Bevölkerungsstatistik vom 31. Oktober 2008 der Berechnung der Quotenerfüllung zugrunde gelegt wird.

 

Zu Frage 1:

2.481 (Stichtag 12. Juli 2010).


Zu Fragen 2:

Im Vergleich zur Beantwortung der Frage 1 der Parlamentarischen Anfrage 469/J vom 12. Februar 2009 befanden sich mit Stichtag 12. Juli 2010 um 673 grundversorgte Personen weniger in der Steiermark.

 

Zu den Fragen 3 und 5:

Die Grundversorgungsquote war am Stichtag 12. Juli 2010 um 10,85 % unterschritten. Um die Quote zu erfüllen, hätte die Anzahl der grundversorgten Personen in der Steiermark am 12. Juli 2010 2.783 Personen sein müssen.

 

Zu Frage 4:

Im Vergleich zur Beantwortung der Frage 2 der parlamentarischen Anfrage 469/J vom 12. Februar 2009 ergibt  sich für den Stichtag 12. Juli 2010 eine um 1,94 % geringere Erfüllungsquote.

 

Zu Frage 6:

Im Vergleich zum Ergebnis der gleichlautenden Fragestellung der parlamentarischen Anfrage 469/J vom 12. Februar 2009 zum Stichtag 7. Jänner 2009 hat sich zum Stichtag 12. Juli 2010 diese Zahl um 7 verringert.

 

Zu den Fragen 7 bis 13:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 14 bis 17:

Dem Bundesministerium für Inneres sind für das Jahr 2006 € 13.700.431,83, für das Jahr 2007 € 11.826.825,39, für das Jahr 2008 € 11.228.485,40 und für das Jahr 2009 € 11.075.716,82 an Kosten für Wohnheime, organisierte Unterkünfte etc. für Asylwerber in der Steiermark entstanden.

 

Zu Frage 18:

Mit Stichtag 12. Juli 2010 sind die zehn antragsstärksten Herkunftsländer der grundversorgten Personen in der Steiermark die Russische Föderation mit 743, Afghanistan mit 247, Serbien und Montenegro mit 245, Armenien mit 226, die Türkei mit 172, Nigeria mit 143, die Mongolei mit 102, Georgien und Kosovo mit je 89 und der Iran mit 30 Personen.


Zu Frage 19:

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Russische Föderation eine Verringerung von 217, für Afghanistan eine Erhöhung um 53, für Serbien und Montenegro eine Verringerung von 124, für Armenien eine Verringerung von 25, für die Türkei eine Verringerung von 86, für Nigeria eine Verringerung von 80, für die Mongolei eine Erhöhung von 5, für Georgien eine Verringerung von 20, für den Kosovo eine Erhöhung von 5 und für den Iran eine Verringerung von 8 Personen.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

2010 befanden sich 165 Kleinkinder (bis 3 Jahre), 216 Kinder im Vorschulalter (3 bis 6 Jahre), 445 schulpflichtige Kinder (6 bis 15 Jahre), 185 Jugendliche (15 bis 18 Jahre), 1427 Erwachsene (18 bis 60 Jahre) und 36 Senioren (über 60 Jahre) in Grundversorgung in der Steiermark. Im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag 13. Juli 2009) ergibt sich mit Stichtag 11. Juli 2010 eine Verringerung der in Grundversorgung in der Steiermark befindlichen Personen um 180 Kleinkinder, 48 Kinder im Vorschulalter, 37 schulpflichtige Kinder, 50 Jugendliche, 276 Erwachsene sowie eine Erhöhung um 2 Senioren.

 

Zu Frage 22:

Es wird auf die Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 29. Jänner 2010 mit der Zahl 4319/J verwiesen.

 

Zu Frage 23:

Leoben und Vordernberg.