5820/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-20001/0040-II/A/2/2010

 

Wien, 23. AUG. 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5914/J der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, unter Zugrundelegung einer Stellungnahme der Pensionsversicherungsanstalt  wie folgt:

 

Frage 1:

 

Die Pensionsversicherungsanstalt  konnte aus der Verpachtung des Forstgutes Aflenz

 

im Jahr 2005:  €    725.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €     870.000,--

im Jahr 2006:  €    725.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €     870.000,--

im Jahr 2007:  €    725.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €     870.000,--

im Jahr 2008:  €    725.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €     870.000,--

im Jahr 2009:  €    725.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €     870.000,--

 


im Jahr 2010:  €    625.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €     750.000,--

 

insgesamt:      €  4,250.000,-- zuzüglich 20 % USt. sohin  €  5,100.000,--

 

an Einnahmen erzielen.

 

Der reduzierte Pachtzins des Jahres 2010 beruht auf einer Übereinkunft von Verpächterin und Pächterin, die in den forstwirtschaftlich schwer negativ nachwirkenden Unwettersituationen „Cyril, Paula und Emma“ ihre Ursache hat. Die wirtschaftlich nachteiligste Folge genannter Unwetter war massiv anfallendes Schadholz im Forstgut, welches nicht nur in seiner forstlichen Bringung verteuert ist, sondern auch einen geringeren Verkaufspreis am Holzmarkt erzielte und erzielt. Obige Vereinbarung gilt für die Jahre 2010 - 2012. Danach wird wiederum dauerhaft der ursprünglich vereinbarte Pachtzins in Höhe von €  725.000,-- zuzüglich des jeweils aktuellen, ab 2011 erstmals zu berechnenden Indexzuschlages sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.

Frage 2:

Die Beschränkung der Waldnutzung in den wasserrechtlichen Schutzgebieten und deren Einhaltung durch die Pächterin wird jährlich durch ein externes Prüforgan der Pensionsversicherungsanstalt kontrolliert. Die bisherigen Kontrollen ergaben eine lückenlose Einhaltung sämtlicher Auflagen durch die Pächterin. Parallel dazu finden im Fall von Holzentnahmen im gegenständlichen Wasserschutzgebiet Überprüfungen durch die zuständige Bezirksforstinspektion statt. Auch diese verliefen bisher ohne diesbezügliche Beanstandungen.

Frage 3:

Ein von meinem damaligen Amtsvorgänger im Rahmen der Verwertung des Forstgutes Aflenz in Auftrag gegebenes Verkehrswertgutachten legte den Wert des Forstgutes zum Stichtag 5. April 2002 mit insgesamt €  45,544.940,-- fest. Für den erfragten Zeitpunkt des 1. Juni 2010 liegt in meinem Amtsbereich kein derartiges Gutachten vor, doch ist davon auszugehen,  daß der Pachtgegenstand - insbesondere unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Maßgaben einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Bewirtschaftung – einen im Vergleich zum Jahr 2004 unveränderten Verkehrswert hat.

Frage 4:  

Der Zustand sämtlicher Gebäude der Pensionsversicherungsanstalt im genannten Ortsteil der Gemeinde Turnau entspricht nach den mir erteilten Auskünften den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung der Pächterin obliegt. Dies trifft auch auf das in der Anfrage erwähnte Objekt, welches bereits Jahrzehnte vor der Verpachtung des Forstgutes unbenutzt war, zu: es befindet sich daher in einem entsprechenden, doch in Bezug auf die Bevölkerung sicheren Zustand.

 


Frage 5:

In Entsprechung der Bestimmungen des Steiermärkischen Jagdgesetzes sind sowohl ein Jagdverwalter als auch die entsprechende Anzahl von Jagdschutzorganen für sämtliche Reviere bei der zuständigen Behörde vereidigt. Damit sind die diesbezüglichen jagdrechtlichen Vorgaben zur Gänze erfüllt. Die (dem Privatrechtsbereich zuzuordnende) Geschäftspolitik der Pächterin sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen der Personalplanung und -verwaltung liegen weder in meiner Ingerenz noch in jener der Pensionsversicherungsanstalt.

 

Mit freundlichen Grüßen