5823/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.08.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am        August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0158-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5873/J vom 24. Juni 2010 der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1a. und 1b., 2., 6a. und 6b.:

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 – 2014 wurde vor kurzem vom österreichischen Nationalrat beschlossen und bestimmt die Obergrenzen für Ausgaben auf Rubriken- und Untergliederungsebene. Diese Obergrenzen sind verbindlich, die Aufteilung der Mittel und Schwerpunktsetzungen müssen von den Fachministern vorgenommen werden und innerhalb der Grenzen des Bundesfinanzrahmens bleiben.

 

Zu 3a. und 3b.:

Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen von Reformmaßnahmen im Bildungsbereich fallen in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.


Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Finanzen kostet der Modellversuch „Neue Mittelschule“ – im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen – ca. 70 Mio. € jährlich.

 

Zu 4a. und 4b.:

Bezüglich der Frage nach einer leistungsgerechten Bezahlung aller Lehrerinnen darf auf die Verhandlungen für ein neues Dienstrecht und damit an die fachzuständigen MinisterInnen für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. für Frauen und Öffentlichen Dienst verwiesen werden.

 

Zu 5a. und 5b.:

Zur gemeinsamen Ausbildung der LehrerInnen wurde im März 2010 der Endbericht der ExpertInnengruppe beauftragt von BMUKK und BMWF veröffentlicht. Für Details dazu und das weitere Vorgehen darf auf diesen Bericht verwiesen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen