584/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0041-I/4/2009 Wien, am 10. März 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Jänner 2009 unter der Nr. 655/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend angefallene Kosten für den Klimaschutzbeauftragten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø     Wie hoch waren die Gesamtkosten, die für die Tätigkeit des Klimaschutzbeauf­tragten angefallen sind und wer hat diese Kosten bezahlt?

 

Die Gesamtkosten seit Beginn des Vertrages im August 2007 bis Ende Dezember 2008 betrugen 79.963,06 Euro. Die Kosten wurden aus Budgetmitteln des Bundes­kanzleramtes getragen.

 


Zu Frage 2:

Ø     Wie genau setzen sich diese Kosten (Entlohnung, Büro, Reisespesen,) zusam­men?

 

Die Kosten setzen sich aus 76.510,-- Euro an Honorar und 3.453,06 Euro an Fahrt­kosten zusammen. Vorhandene Büroräumlichkeiten des Bundeskanzleramtes, die keine Mehrkosten verursacht haben, wurden zur Vorbereitung für die Sitzungen des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 3:

Ø     Wie haben sich die Aktivitäten des Klimaschutzbeauftragten auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen in Österreich ausgewirkt?

 

Grundsätzliche Aufgabe des Klimaschutzbeauftragten war die Vorbereitung der Sit­zungen des Klima- und Energiefonds und die Vertretung des Bundeskanzlers bzw. die Vorsitzführung im Präsidium des Fonds. Ziele des Fonds sind vor allem die auf­kommensneutrale Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Ge­samtenergieverbrauch, die Verbesserung der Energieintensität, die Erhöhung der Vorsorgung, Sicherheit und der Reduktion der Importe fossiler Energie, die Stärkung der Entwicklung und Verbreitung der österreichischen Umwelt- und Energietechnolo­gie, die Intensivierung der klima- und energierelevanten Forschung sowie die Absi­cherung und der Ausbau von Technologieführerschaften.

 

Im Rahmen dieser Zielsetzungen obliegt dem Fonds die Gewährung von Förderun­gen für einschlägige Projekte, die Erteilung von Aufträgen und die Finanzierung von Maßnahmen. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds ist das oberste Organ des Fonds und entscheidet u.a. über diese Maßnahmen.

 

Die Tätigkeit des Klimaschutzbeauftragten wirkte sich insoweit auf die Verringerun­gen der Treibhausgasemissionen in Österreich aus, als Projekte vom Präsidium des Klima- und Energiefonds genehmigt worden sind, die diesen Zielen entsprechen.

 


Zu Frage 4:

Ø     War es der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, die Atomkraft als Alternati­ve zu fossilen Energieträgern ablehnt, nützlich, dass der Klimaschutzbeauftragte der Bundesregierung in einem Zeitungsinterview zugegeben hat, selbst Atom­strom zu beziehen?

 

Von welchen Energielieferanten der Klimaschutzbeauftragte elektrischen Strom be­zieht, entzieht sich meiner Kenntnis; ebenso ob der Klimaschutzbeauftragte diese Aussage gemacht hat. Ich bekenne mich uneingeschränkt zu dem im Bundesverfassungsgesetz für ein atom­freies Österreich, BGBl. I Nr. 149/1999, normierten Verbot, Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen, in Betrieb zu nehmen. Die Frage der Atomkraft als Alternative zu fossilen Energieträgern stellt sich daher in Österreich nicht.

 

Zu Frage 5:

Ø     Welche Zielvereinbarungen wurden mit dem Klimaschutzbeauftragten vereinbart?

 

Der Klimaschutzbeauftragte hatte den Auftrag, im Präsidium des Klima- und Energie­fonds entsprechend den im Gesetz vorgesehenen Zielen die Aufgaben eines Präsidi­umsmitglieds wahrzunehmen.

 

Zu Frage 6:

Welche dieser Ziele konnten erreicht werden?

 

Der Klimaschutzbeauftragte hat entsprechend dem Auftrag die Aufgaben wahrge­nommen.

 

Zu Frage 7:

Ø     Warum haben Sie entschieden, auf die Tätigkeit des Klimaschutzbeauftragten künftig zu verzichten?

 

Die Bundesregierung ist übereingekommen, künftig generell keine Regierungsbeauftragten mehr zu bestellen. Des Weiteren ist derzeit eine Novelle zum Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, in parlamentarischer Behandlung (siehe XXIV. GP, 36 dB), nach der der Bundeskanzler nicht mehr im Präsidium des Klima- und Energiefonds vertreten sein wird, womit na­turgemäß auch die Vorsitzführung wegfällt.