585/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

                                                                        

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                              

GZ: BKA-353.290/0027-I/4/2009                                                  Wien, am 06. März 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 20. Jänner 2009 unter der Nr. 673/J an mich eine schriftliche parlamenta­rische Anfrage betreffend Abgehen von der Koedukation im schulischen Unterricht gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Fragen 1 bis 21:

Ø       Was sind die von Ihnen als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten konkret vertretenen Vorstellungen und Forderungen zur Koedukation von Buben und Mäd­chen im schulischen Unterricht?

Ø       Auf der Grundlage welcher kompetenzrechtlichen Zuständigkeit nach dem Bun­desministeriengesetz haben Sie sich als ressortzuständige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten zur Koedukation von Buben und Mädchen im schuli­schen Unterricht geäußert?

Ø       Welche kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten nach dem Bundesministerienge­setz kommen dem Bundesministerium für Frauenangelegenheiten überhaupt in Frage der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht zu?

Ø       Auf welche wissenschaftliche Expertise stützen Sie als ressortzuständige Bun­desministerin für Frauenangelegenheiten Ihre Meinung zur Koedukation von Bu­ben und Mädchen im schulischen Unterricht?

Ø       Welche Studien haben Sie als ressortzuständige Bundesministerin für Frauenan­gelegenheiten zum Thema Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?

Ø       Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezüglich Resul­tate vorliegen?

Ø       Welche Studien haben Ihre unmittelbaren Vorgängerinnen Frau Bundesministerin Bures und Frau Bundesministerin Silhavy als ressortzuständige Bundesminister­innen für Frauenangelegenheiten zum Thema Koedukation von Buben und Mäd­chen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?

Ø       Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezüglich Resul­tate vorliegen?

Ø       Welche Studien haben Ihre mittelbaren Vorgängerinnen Frau Bundesminister Rauch-Kallat und Herr Bundesminister Haupt zum Thema Koedukation von Bu­ben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?

Ø       Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezüglich Resul­tate vorliegen?

Ø       Haben Sie Ihre Vorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mäd­chen im schulischen Unterricht bereits an die für das Schulwesen zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur weitergeleitet?

Ø       Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Detailvorstellungen in schulorganisa­torischer und budgetärer Hinsicht 2009-2013?

Ø       Umfassen diese Detailvorstelllungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die schulorganisatorischen Konsequenzen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009-2013?

Ø       Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die schulorganisatorischen Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit den für das Pflichtschulwesen mit­zuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?

Ø       Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die budgetären Konsequenzen 2009-2013?

Ø       Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht, insbesondere die budgetären Konsequenzen 2009-2013, gemeinsam mit den für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Län­dern und Gemeinden besprochen?

Ø       Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die personellen Konsequenzen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009-2013?

Ø       Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht, insbesondere die personellen Konsequenzen 2009-2013, gemeinsam mit den für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Län­dern und Gemeinden besprochen?

Ø       Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequen­zen für die Budgets 2009-2013 in Ihrem Ressortbudget Berücksichtigung finden?

Ø       Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequen­zen für die Budgets 2009-2013 nach Ihrer Kenntnis im Ressortbudget des Bun­desministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Berücksichtigung finden?

Ø       Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequen­zen für die Budgets 2009-2013 nach Ihrer Kenntnis in den Finanzausgleichsver­handlungen mit den Ländern und Gemeinden Berücksichtigung finden?

 

Gemäß Entschließung des Bundespräsidenten wurde mir aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundes­kanzleramtes gehörende Angelegenheiten übertragen:

¨      Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik,

¨      Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming,

¨      Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt;

¨      Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen;

¨      Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.

 

Weder meine Vorgängerinnen noch ich haben Studien zum Thema „Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht in Auftrag gegeben, doch ist es mir im Rahmen meiner Koordinationsfunktion ein Anliegen, in allen gesellschaftspolitischen Bereichen auf die frauen- und mädchenpolitische Perspektive zu achten.

 

Heute haben Mädchen unbestritten einen größeren Handlungsspielraum als noch vor 20 Jahren und es stehen ihnen scheinbar alle Wege offen. Doch nach wie vor gibt es Geschlechterbarrieren, insbesondere im Berufsleben. Bei der Wahl ihres Berufes be­wegen sich Mädchen meist noch immer innerhalb eines sehr eingeschränkten Rah­mens, egal ob in der Lehrlingsausbildung oder in der schulischen bzw. universitären Laufbahn. Mädchen und junge Frauen entscheiden sich in der Ausbildung nach wie vor für traditionelle „Frauenberufe“. Diese sind in der Regel jedoch schlechter bezahlt und bieten weniger Aufstiegschancen.

 

Ich halte daher alle Maßnahmen für wesentlich, die notwendige Voraussetzungen für eine Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten von Mädchen und Frauen schaffen und Mädchen dabei unterstützen, sich für nicht-traditionelle Berufe zu entscheiden. In diesem Zusammenhang ist auf Schulversuche und Modellprojekte hinzuweisen, die zeigen, dass Mädchen insbesondere in naturwissenschaftlichen Fächern phasenweise bessere Lernerfolge erzielen, wenn sie in diesen Fächern getrennt von den Buben unterrichtet werden.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.