5903/AB XXIV. GP
Eingelangt am
03.09.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0160-I/4/2010 |
Wien, am 2. September 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 2010 unter der Nr. 5926/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Regierungspläne in Sachen Bundes-Raumordnung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Welche konkreten Ziele verfolgen Sie hinsichtlich einer „Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes“?
Ø Welche Aktivitäten haben Sie oder Ihre zuständigen KollegInnen im Bundeskanzleramt seit Amtsantritt im Einzelnen konkret gesetzt, um das im Regierungsübereinkommen enthaltene Vorhaben einer „Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes“ umzusetzen?
Ø Welche konkreten Verhandlungen mit den Bundesländern haben Sie dazu insbesondere – den Formulierungen im Regierungsübereinkommen folgend – wann mit welchem Ergebnis geführt?
Ø Falls Sie – abgesehen von den Diskussionen im Hinblick auf das ÖREK 2011 – (noch) keine Aktivitäten gesetzt haben – warum nicht?
Ø Falls Sie – abgesehen von den Diskussionen im Hinblick auf das ÖREK 2011 – (noch) keine Aktivitäten gesetzt haben – wann werden Sie in diesem wichtigen Politikfeld tätig werden?
Ø In welcher Form soll das Thema einer Bundes-(Rahmen)-Kompetenz für Raumordnung/Raumplanung Aufnahme in das ÖREK 2011 finden?
Für die Umsetzung der Vorhaben des Regierungsprogramms 2008-2013 im Bereich der Raumordnung bilden die derzeit laufenden Beratungen zur Erstellung des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK) 2011 einen zentralen Bestandteil. Im Gegensatz zu früheren Konzepten ist vorgesehen, dass das ÖREK 2011 stärker strategische Vereinbarungen für konkrete Handlungsumsetzungen enthält. Aus Sicht des Bundes sollten Fragen wie die im Regierungsprogramm vorgesehene Rahmenkompetenz des Bundes im Bereich von Korridorplanungen als Handlungsempfehlung mit einer konkreten Umsetzungsstrategie in das ÖREK 2011 aufgenommen werden. Die Bestrebungen des Bundes konzentrieren sich daher zur Zeit auf den Diskussionsprozess des ÖREK, um in den anstehenden Fragen im Rahmen des ÖREK entsprechende Fortschritte zu erzielen und auch in diesem Bereich Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
Darüber hinaus laufen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Vorarbeiten für eine bessere Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten in der Raumplanung. In diesem Zusammenhang kann unter anderem das Projekt "Mobilitätsausweis von Immobilien - Abschätzung standortbedingter Folgekosten der Mobilität" genannt werden, welches vom BMVIT im Rahmen des Ways2Go Programms gefördert wird und dessen Ergebnisse auch als methodischer Beitrag zur Berücksichtigung ökologischer Fragen in der Raumplanung genutzt werden können.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Wie und wann werden Sie in der Umsetzung des bereits in Kraft getretenen EU-Vertrags von Lissabon der Tatsache Rechnung tragen, dass dieser das Ziel des „Territorialen Zusammenhalts“ zu einer „von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilten Zuständigkeit“ erklärt, es hierfür mangels Bundeskompetenz aber derzeit keine zentrale politische Verantwortung für die Außenvertretung gibt, obwohl es hier um die konzeptionelle Basis und politische Mitverantwortung für das zweitgrößte Budget der Europäischen Union geht?
Ø Welche Ergebnisse haben Sie in diesem Sinne bereits z.B. im Austausch mit EU-Regionalkommissar Hahn erzielt?
Das Fehlen spezieller bundesgesetzlicher Regelungen im Bereich Raumordnung und Regionalpolitik hat Österreich seit dem EU-Beitritt 1995 in keiner Weise daran gehindert, nationale Positionen zur EU-Kohäsionspolitik (Politik für den „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“, mit dem Vertrag von Lissabon ergänzt um den „territorialen Zusammenhalt“) effektiv zu vertreten. Die bestehenden Koordinationskompetenzen des Bundeskanzleramts gemäß Bundesministeriengesetz (im Bereich Raumordnung und Regionalpolitik unterstützt durch die Österreichische Raumordnungskonferenz - ÖROK - als gemeinsame Koordinationsplattform aller Gebietskörperschaften und der Sozialpartner), bei Bedarf ergänzt um die außen- und europapolitischen Aktivitäten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), haben durchaus ausgereicht, um die verschiedenen von der EU-Kohäsionspolitik berührten Fachbereiche des Bundes und der Länder - soweit erforderlich - abzustimmen. Als Beispiel können die laufenden Strukturfondsprogramme (inhaltlich koordiniert durch den im Rahmen der ÖROK beschlossenen Nationalen Strategischen Rahmenplan 2007-2013 – STRAT.AT) sowie die derzeit laufenden Vorbereitungsaktivitäten zur Erarbeitung einer makroregionalen EU-Strategie für den Donauraum genannt werden.
In diesen Politikbereichen gibt es – neben den laufenden Kontakten auf Beamtenebene mit den Dienststellen der EU-Kommission - auch regelmäßige und sehr konstruktive Kontakte mit Kommissar Dr. Hahn.
Zu Frage 9:
Ø Bis wann kann der Nationalrat mit der Zuleitung eines Vorschlags für eine bundesgesetzliche „Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes“ durch Sie als zuständiges Regierungsmitglied rechnen?
In welcher Form und wann bundesgesetzliche Regelungen zu treffen sein werden, hängt von den Ergebnissen der o.e. Verhandlungen zum ÖREK 2011 ab.
Mit freundlichen Grüßen