5903/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0160-I/4/2010

Wien, am 2. September 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 2010 unter der Nr. 5926/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Regierungspläne in Sachen Bundes-Raumordnung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø Welche konkreten Ziele verfolgen Sie hinsichtlich einer „Reform der Raumord­nung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes“?

Ø Welche Aktivitäten haben Sie oder Ihre zuständigen KollegInnen im Bundeskanz­leramt seit Amtsantritt im Einzelnen konkret gesetzt, um das im Regierungsüber­einkommen enthaltene Vorhaben einer „Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes“ umzusetzen?

Ø Welche konkreten Verhandlungen mit den Bundesländern haben Sie dazu insbe­sondere – den Formulierungen im Regierungsübereinkommen folgend – wann mit welchem Ergebnis geführt?

Ø Falls Sie – abgesehen von den Diskussionen im Hinblick auf das ÖREK 2011 – (noch) keine Aktivitäten gesetzt haben – warum nicht?


Ø Falls Sie – abgesehen von den Diskussionen im Hinblick auf das ÖREK 2011 – (noch) keine Aktivitäten gesetzt haben – wann werden Sie in diesem wichtigen Po­litikfeld tätig werden?

Ø In welcher Form soll das Thema einer Bundes-(Rahmen)-Kompetenz für Raum­ordnung/Raumplanung Aufnahme in das ÖREK 2011 finden?

 

Für die Umsetzung der Vorhaben des Regierungsprogramms 2008-2013 im Bereich der Raumordnung bilden die derzeit laufenden Beratungen zur Erstellung des Öster­reichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK) 2011 einen zentralen Bestandteil. Im Gegensatz zu früheren Konzepten ist vorgesehen, dass das ÖREK 2011 stärker strategische Vereinbarungen für konkrete Handlungsumsetzungen enthält. Aus Sicht des Bundes sollten Fragen wie die im Regierungsprogramm vorgesehene Rahmen­kompetenz des Bundes im Bereich von Korridorplanungen als Handlungsempfehlung mit einer konkreten Umsetzungsstrategie in das ÖREK 2011 aufgenommen werden. Die Bestrebungen des Bundes konzentrieren sich daher zur Zeit auf den Diskussi­onsprozess des ÖREK, um in den anstehenden Fragen im Rahmen des ÖREK ent­sprechende Fortschritte zu erzielen und auch in diesem Bereich Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

 

Darüber hinaus laufen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Techno­logie (BMVIT) Vorarbeiten für eine bessere Berücksichtigung von ökologischen Ge­sichtspunkten in der Raumplanung. In diesem Zusammenhang kann unter anderem das Projekt "Mobilitätsausweis von Immobilien - Abschätzung standortbedingter Fol­gekosten der Mobilität" genannt werden, welches vom BMVIT im Rahmen des Ways2Go Programms gefördert wird und dessen Ergebnisse auch als methodischer Beitrag zur Berücksichtigung ökologischer Fragen in der Raumplanung genutzt wer­den können.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø Wie und wann werden Sie in der Umsetzung des bereits in Kraft getretenen EU-Vertrags von Lissabon der Tatsache Rechnung tragen, dass dieser das Ziel des „Territorialen Zusammenhalts“ zu einer „von der Union mit den Mitgliedstaaten ge­teilten Zuständigkeit“ erklärt, es hierfür mangels Bundeskompetenz aber derzeit keine zentrale politische Verantwortung für die Außenvertretung gibt, obwohl es hier um die konzeptionelle Basis und politische Mitverantwortung für das zweit­größte Budget der Europäischen Union geht?

Ø Welche Ergebnisse haben Sie in diesem Sinne bereits z.B. im Austausch mit EU-Regionalkommissar Hahn erzielt?


Das Fehlen spezieller bundesgesetzlicher Regelungen im Bereich Raumordnung und Regionalpolitik hat Österreich seit dem EU-Beitritt 1995 in keiner Weise daran gehin­dert, nationale Positionen zur EU-Kohäsionspolitik (Politik für den „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“, mit dem Vertrag von Lissabon ergänzt um den „terri­torialen Zusammenhalt“) effektiv zu vertreten. Die bestehenden Koordinationskompe­tenzen des Bundeskanzleramts gemäß Bundesministeriengesetz (im Bereich Raum­ordnung und Regionalpolitik unterstützt durch die Österreichische Raumordnungs­konferenz - ÖROK - als gemeinsame Koordinationsplattform aller Gebietskörper­schaften und der Sozialpartner), bei Bedarf ergänzt um die außen- und europapoliti­schen Aktivitäten des Bundesministeriums für europäische und internationale Ange­legenheiten (BMeiA), haben durchaus ausgereicht, um die verschiedenen von der EU-Kohäsionspolitik berührten Fachbereiche des Bundes und der Länder - soweit erforderlich - abzustimmen. Als Beispiel können die laufenden Strukturfondsprogram­me (inhaltlich koordiniert durch den im Rahmen der ÖROK beschlossenen Nationa­len Strategischen Rahmenplan 2007-2013 – STRAT.AT) sowie die derzeit laufenden Vorbereitungsaktivitäten zur Erarbeitung einer makroregionalen EU-Strategie für den Donauraum genannt werden.

 

In diesen Politikbereichen gibt es – neben den laufenden Kontakten auf Beamtene­bene mit den Dienststellen der EU-Kommission - auch regelmäßige und sehr kons­truktive Kontakte mit Kommissar Dr. Hahn.

 

Zu Frage 9:

Ø Bis wann kann der Nationalrat mit der Zuleitung eines Vorschlags für eine bundes­gesetzliche „Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes“ durch Sie als zuständiges Regierungsmitglied rechnen?

 

In welcher Form und wann bundesgesetzliche Regelungen zu treffen sein werden, hängt von den Ergebnissen der o.e. Verhandlungen zum ÖREK 2011 ab.

 

Mit freundlichen Grüßen