5937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0010-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . September 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Lausch und weitere Abgeordnete haben am 7. Juli 2010 unter der Nr. 5962/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend unverständliche Stellungnahme des BMVIT bezüglich Bürgerinitiative 21/BI, XXIV.GP gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Existieren nach Einschätzung des BMVIT Engstellen auf der Schnellstraße S3 und wenn ja, wo?

Ø  Wenn nein, aus welchem Grund wurden an der Schnellstraße dennoch Verkehrszeichen „Bei Stau Engstelle freihalten“ errichtet?

Ø  Aus welchem Grund hat das BMVIT den Mitgliedern des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen diesen Umstand nicht mitgeteilt?

Ø  War den Erstellern der Stellungnahme des BMVIT die Existenz der genannten Verkehrszeichen bewusst?


In der Stellungnahme meines Ressorts zur Bürgerinitiative Nr. 21 wurde auf die darin angeführten „verkehrsgefährdeten Engstellen“ Bezug genommen und die verkehrstechnischen Sachverhalte dargestellt. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die angeführte Beschilderung und Bezeichnung „Engstelle“ ausschließlich für eine Freihaltung der Rettungswege in Brückenabschnitten ohne Pannenstreifen angebracht wurde und sich nicht auf die Fahrstreifen bezieht. Engstellen für den Fließverkehr in Form einer Einengung der Fahrstreifen sind jedenfalls nicht vorhanden. 

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ø  Stammen die – im Zuge des sogenannten Sicherheitsausbaus – verwendeten Betonleitwände aus Beständen des Landes Niederösterreich?

Ø  Wenn ja, aufgrund welchen Vertragsverhältnisses ist die Übertragung der Betonleitwände in den Besitz der ASFINAG erfolgt?

Ø  Wurde die Verwendung von Stahlleitschienen in Erwägung gezogen, welche von Feuerwehren präferiert werden, da sie in einem Unfall schnell entfernt werden können?

Ø  Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

 

Der Sicherheitsausbau erfolgte durch die ASFINAG und dem Land Niederösterreich; die Betonleitwände wurden vom Land Niederösterreich auf die Dauer der Nutzung beigestellt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Welche Änderungsvorschläge hat die sogenannte „Road Safety Inspection“ im Juli 2009 für die Weinviertler Schnellstraße unterbreitet?

Ø  Welche „geringfügigen Verbesserungen“ werden derzeit an der Schnellstraße vorgenommen?

 

Die Road Safety Inspection ist eine umfassende sicherheitstechnische Beurteilung gemäß den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS Richtlinie 02.02.34) durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Die im Zuge des Sicherheitsausbaus getroffenen Maßnahmen wurden bestätigt und geringfügige Verbesserungsvorschläge, die im Zuge der Erhaltungsarbeiten und im Einvernehmen mit der Verkehrsbehörde (BH Korneuburg und BH Hollabrunn) vor der nächsten Wintersaison umgesetzt werden, unterbreitet u.a.:

 

-      Verlängerung der Sperrflächenmarkierungen beim Wechselbereich vor Sierndorf (in beiden Fahrtrichtungen)

-      Der einstreifige Bereich zwischen Göllersdorf und Großstelzendorf wird durch die Ausführung der Sperrlinien als Strukturmarkierung sowie färbiger Markierung des Zwischenbereiches als Trennstreifen ausgeführt.

-      Anordnung eines Geschwindigkeitstrichters bei der Ausfahrtsrampe Großstelzendorf in Fahrtrichtung Hollabrunn

-      Aufbringen von zusätzlichen Bodenmarkierungspfeilen bei der Anschlussstelle Großstelzendorf in Fahrtrichtung Stockerau

-      Lokale Anpassungen der bestehenden Fahrzeugrückhaltesysteme wie z.B. Anpralldämpfer bei der Ausfahrtsrampe Obermallebarn in Fahrtrichtung Hollabrunn

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø  Sieht das BMVIT den sogenannten Sicherheitsausbau, der im August 2009 fertiggestellt wurde, als eine Vorbereitungsmaßnahme für einen vierspurigen Ausbau der S3?

Ø  Wenn ja, wann soll voraussichtlich mit den Baumaßnahmen für einen solchen Ausbau begonnen werden?

 

Ich darf dazu auf die laufende Evaluierung sämtlicher Straßenbauprojekte verweisen.