5950/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                   BMWF-10.000/0241-III/FV/2010

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 2. September 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6089/J-NR/2010 betreffend die aktuelle Situation der Studierenden, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Unter der Leitung des Generalsekretärs und Sektionschefs für die Hochschulsektion werden von einigen Mitarbeiter/innen in betroffenen Abteilungen Vorarbeiten, wie die Aufbereitung von Daten, die Beantwortung von Grundsatzfragen mittels statistischer Berechnungen geleistet sowie ein Überblick aus Leistungsvereinbarungen, Wissensbilanzen und anderen Berichten, die Auskunft über die Aktivitäten der Hochschulen geben, erstellt.

Seit dem Abschluss des Dialogs Hochschulpartnerschaft wurden in einem nächsten Schritt einige bilaterale Gespräche geführt und erste Annäherungen unternommen.

Ein erstes Treffen mit den Hochschulsektoren hat, wie von mir angekündigt, noch im Sommer stattgefunden, ab Herbst werden erste Runden unter Einbindung der Studierenden durchgeführt werden.

Der Hochschulplan – verstanden als gemeinsamer Entwicklungsprozess – soll im Jahr 2012 soweit fortgeschritten sein, dass er als Grundlage für die Leistungsvereinbarungs-verhandlungen der nächsten Periode 2013-2015 herangezogen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Die Expertise des Wissenschaftsrats soll natürlich auch in die Erstellung des Hochschulplans einfließen und wird dementsprechend Berücksichtigung finden.


Zu Frage 3:

Derzeitiger Stand ist, dass durch den Hochschulplan keine zusätzliche Steuerungsebene eingezogen wird. Als Steuerungsinstrumente sind Leistungsvereinbarungen und der Fachhochschul-Entwicklungs- und -Finanzierungsplan zentral.

 

Zu Frage 4:

Die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes ist bereits in Bearbeitung und soll im Wesentlichen bis Ende dieses Jahres vollzogen sein.

Die Frage eines allfälligen Bedarfes nach zusätzlichen Kapazitäten muss standortbezogen beantwortet werden. Die Auslastung der bestehenden Kapazitäten muss Vorrang vor der Schaffung neuer Wohnheime für Studierende haben. Wie bereits bisher wird die Entwicklung
der Nachfrage der Studierenden nach Wohnplätzen und die entsprechende Versorgungs-situation am Studienort wesentliches Entscheidungskriterium für Investitionsförderungen des Bundes nach Maßgabe verfügbarer Fördermittel sein. Da der Bund Wohnheime für Studierende nicht selbst errichtet und betreibt, ist die Beurteilung der konkreten Bedarfs-/Nachfragesituation am jeweiligen Standort bei konkreten Förderanträgen der Heimträger ein bewährtes Verfahren.

 

Zu Frage 5:

Dazu ist anzumerken, dass der Anteil der StudienförderungsbezieherInnen an inländischen ordentlichen Studierenden im WS 1998/99 erst 13,8 % betrug und im WS 2001/02 20,2%. Die Aufwendungen für Studienförderung im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sind vom Rechnungsabschluss 2000 bis zum Rechnungsabschluss 2008 von 110,7 Mio. € auf 205,6 Mio. € gestiegen.

 

Im Rahmen der beiden letzten Novellen des Studienförderungsgesetzes in den Jahren 2007 und 2008 wurden u.a. die Studienbeihilfen um 12 % angehoben. Eine weitere Verbesserung ist das Ziel, das aber im Rahmen der Budgetkonsolidierungsmaßnahmen gesehen werden muss.

 

Zur Frage nach Zusatzsemestern wegen problematischer Studienbedingungen ist darauf zu verweisen, dass bereits derzeit das Studienförderungsgesetz in § 19 die Möglichkeit vorsieht, die Förderungsdauer aus den genannten Gründen zu verlängern. Von dieser Möglichkeit macht die Studienbeihilfenbehörde immer wieder Gebrauch, sowohl gleich im Antragsverfahren als auch nach Ermittlungen im Rechtsmittelverfahren.

 

Zu Frage 6:

Schon mit den Leistungsvereinbarungen für die Periode 2007 bis 2009 ist es gelungen, mit den Universitäten Vorhaben und Ziele im Bereich der Lehr- und Lernorganisation, insbesondere auch zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf, zu vereinbaren. So wurden etwa die E-Learning-Angebote erweitert.

 

Die Leistungsvereinbarungen 2010 bis 2012 enthalten eine Weiterentwicklung der Vorhaben und Ziele im Bereich der Lehr- und Lernorganisation zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf. Darüber hinaus wurde mit den Universitäten vereinbart, berufsbegleitend organisierte Masterstudien einzurichten. Beispielsweise beziehen sich die Vorhaben der Lehr- und Lernorganisation an der Universität Wien darauf, dass das Angebot verpflichtender Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterstudium, soweit personell und räumlich möglich, verstärkt auf Tages-, Wochenend- und Semesterrandzeiten ausgedehnt werden. Die Universität Wien wird nach einer inneruniversitären Konsultationsphase mit potentiell geeigneten Studien eine Bedarfsprüfung unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und der Sozialpartner durchführen sowie auf Basis dieses Ergebnisses gemeinsam mit dem Bundesministerium die weiteren Schritte festlegen.

 

Zu Frage 7

In der Leistungsvereinbarungsperiode 2010 bis 2012 haben die österreichischen Universitäten entsprechende Ziele und Vorhaben zur Verbesserung der Kinderbetreuung berücksichtigt.

 

Das bestehende Angebot an den österreichischen Universitäten bietet Betreuungsangebote, die je nach Universität und Bundesland verschieden sind:

 

Zu Frage 8:

Im Rahmen der Empfehlungen aus dem Dialog Hochschulpartnerschaft zum Bereich soziale Durchlässigkeit wurde als Maßnahme die Forcierung berufsbegleitender Angebote an allen Hochschulen genannt. Eine Verankerung dieser Thematik ist mit den Leistungsvereinbarungen 2010 bis 2012 erfolgt. Zur Konkretisierung wird auf die Ausführungen zu Frage 6  hingewiesen.

 

Die Studienberechtigungsprüfung wird mit 1. Oktober 2010 neu gestaltet (§ 64a Universitäts-gesetz 2002 idF BGBl. I Nr. 81/2009). In Hinkunft werden die autonomen Universitäten jeweils selbst regeln, wie Personen ohne Reifeprüfung nach Maßgabe einer Verordnung des Rektorates durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für Bachelorstudien und Diplomstudien einer Studienrichtungsgruppe erlangen.

Ein „bürokratischer Aufwand“, der aber gering ist, entsteht – wie bereits bisher – für die Ablegung von fünf Prüfungen. Neu ist ab 1. Oktober 2010, dass die positiv absolvierte Studienberechtigungsprüfung zur Zulassung zu Studien einer Studienrichtungsgruppe berechtigt. Allfällige „Kurse“ sind üblicherweise Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse für das Studium vermitteln.

 

Zu Frage 9:

In der 30- bis 34-jährigen Bevölkerung betrug der Anteil der Personen mit einem tertiären (ISCED 5/6)  oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss (ISCED 4A) im Jahr 2007 32,3 %. Unter Berücksichtigung der Entwicklung dieses Anteils in den letzten Jahren erscheint das Ziel von 38 % realistisch.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.