5953/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 2. September 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6211/J-NR/2010 betreffend die Aussendung „Don’t Panik!“ der Grünalternativen Jugend Wien, die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 3 bis 5:

Allgemein ist anzumerken, dass bei der Entscheidung über einen Antrag auf Zuerkennung einer Förderung das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft wird. Dies wird auch in Zukunft so gehandhabt werden.

 

Zudem bezieht sich die Förderung von Vereinen durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ausschließlich auf wissenschaftliche Vereine und Gesellschaften, die regelmäßig das Jahresprogramm mit allfälligen Publikationen vorlegen; dieses Material wird auch entsprechend gesichtet. Broschüren von Jugendorganisationen, Parteiorganisationen, Berufsverbänden etc. sind außerdem von der Druckkosten- bzw. Vereinsförderung durch das Ressort ausgeschlossen.

 

Auch außeruniversitäre Einrichtungen und Projekte im Rahmen der Ressortzuständigkeit werden nicht auf Grundlage politischer Erwägungen gefördert, sondern ausschließlich nach Maßgabe der wissenschaftlichen Qualität.

 

Zu Frage 2:

Nein.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.