6024/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 8. September 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0268-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6233/J betreffend „Trennungserfahrung und gemeinsame Obsorge“, welche die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
In den Jahren 2006 bis 2009 fanden Wiederverheiratungen in folgender Anzahl
statt:
2006 |
13.551 |
2007 |
12.919 |
2008 |
12.472 |
2009 |
12.201 |
Für das Jahr 2010 stehen derzeit noch keine Daten zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
In den Jahren 2007 bis 2009 gab es Patchworkfamilien in folgender Anzahl:
2007 |
222.700 |
2008 |
226.800 |
2009 |
227.600 |
Für die Jahre 2006 und 2010 stehen keine Daten zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In den Jahren 2006 bis 2009 gab es nichteheliche Lebensgemeinschaften in folgender Anzahl:
2006 |
299.600 |
2007 |
309.100 |
2008 |
318.300 |
2009 |
328.500 |
Für das Jahr 2010 stehen derzeit noch keine Daten zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 5 bis 6 der Anfrage:
Die Einführung der Obsorge beider Eltern nach Trennung und Scheidung mit dem
Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (KindRÄG 2001) hatte zum Ziel, sowohl
die Beziehung der Kinder zu dem nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebenden
Elternteil, als auch dessen Verantwortlichkeit für die Sorge um seine Kinder aufrecht zu erhalten.
Wie aus der Evaluationsstudie über die Auswirkungen der Neuregelungen des KindRÄG 2001, die vom Bundesministerium für Justiz in Aufrag gegeben wurde, hervorgeht, wirkt sich die gemeinsame Obsorge positiv auf die Beziehung der Eltern aus. Die deeskalierende Wirkung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass
der Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, nicht die Angst haben muss, sein Kind zu verlieren und um sein Kind kämpfen zu müssen.
Die gemeinsame Obsorge um das Kind wird vom hauptbetreuenden Elternteil auch als entlastend und unterstützend empfunden. Besuchskontakte zwischen
Kindern und ihrem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil sind in Fällen der gemeinsamen Obsorge signifikant höher als in Fällen alleiniger Obsorge. Die Scheidungsforschung bestätigt, dass die nachhaltige Beruhigung des Konfliktklimas und die Fortsetzung der Beziehung zu beiden Elternteilen notwendige Voraussetzungen dafür sind, dass Kinder die Trennung der Eltern ohne nachhaltige Beeinträchtigungen ihrer psychischen Entwicklung verarbeiten können.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Untersuchungen und Erkenntnisse in dieser Richtung sind mir nicht bekannt.
Antwort zu den Punkten 8 bis 19 der Anfrage:
Es sind weder Studien bekannt, die sich spezifisch mit dem Wohlergehen von Kindern in Patchworkfamilien, noch solche, die sich mit dem Wohlergehen von Kindern in leiblichen Familien befassen. Darüber hinaus sind auch keine Studien über die Verhaltensweisen von Kindern bekannt, wenn es innerhalb der Stieffamilie bereits Kinder gibt, sowie über Unterschiede betreffend die Verhaltensweisen bei Trennungen in Familien mit Einzelkindern oder Familien mit mehreren Kindern.
Mein Ressort hat das Österreichische Institut für Familienforschung mit der Studie "Familienformen in Österreich mit Fokus auf Patchworkfamilien und Alleinerzieher/innen" beauftragt, die sich unter anderem mit den Fragen beschäftigt, wie
sich das Familienleben in Patchworkfamilien gestaltet und welche Charakteristika
gut gelingenden Patchworkfamilien zugrunde liegen. Die Ergebnisse der Studie
sollen Anfang nächsten Jahres vorliegen.