6051/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2010 unter der Zahl 6058/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EGPAC 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Dem BM.I sind für die Unterstützung dieser Veranstaltung Kosten in Höhe von € 3.960,- entstanden.

Die Veranstaltung wurde von der Bundespolizeidirektion Wien und vom Landespolizeikommando Wien durch die Zurverfügungstellung von Kraftfahrzeugen und Fahrern unterstützt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Als Teilnehmer an der Regenbogenparde haben österreichische Polizistinnen und Polizisten nicht in Uniform sondern in Zivilkleidung teilgenommen.

Ein Informationsstand des Vereines „GayCops“ wurde von einem Beamten in Uniform betreut. Bei der im Anschluss an die Parade stattfindenden Abschlusskundgebung trat der Vorsitzende des Vereines „GayCops“ als dessen Repräsentant in Uniform auf.

 

Zu Frage 6:

Polizistinnen und Polizisten haben bei der Durchsuchung von Personen nach den Bestimmungen der auf Grund des § 31 SPG erlassenen Richtlinien-Verordnung (RLV), BGBl 1993/266 vorzugehen.


Zu Frage 7:

Für die Eröffnung wurde ein Quartett der „Polizeimusik Wien“ eingesetzt. Dem BM.I fielen keine zusätzlichen Kosten an.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Das Ziel von „Diversity Management“ ist der bewusste und geplante Umgang mit sozialer Vielfalt in der Mitarbeiterschaft und umfasst alle Maßnahmen zur Anerkennung, Wertschätzung und Hebung der Potentiale dieser Vielfalt, sowie die Nutzung der daraus resultierenden Chancen für die Gesamtheit der Mitarbeiter und der Organisation.

Im Bundesministerium für Inneres gibt es einen Geschäftsbereich für Diversity Management, der mit der rechtlichen Funktion einer/eines Gleichbehandlungsbeauftragten nicht vergleichbar und mit Aufgaben betraut ist, die von der Gleichbehandlung getrennt sind.