6077/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0165-I/4/2010                                             Wien, am 9. September 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 12. Juli 2010 unter der Nr. 6250/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2010 - Gender Budgeting gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Weshalb wurde Gender Mainstreaming im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2011-2014 nicht mit einem eigenen Unterpunkt erwähnt?

 

Die Vorgaben zu Struktur und Unterpunkten der Bundesfinanzrahmengesetze werden vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Ich gehe davon aus, dass die gender relevanten Vorhaben und Maßnahmen der Ressorts als integrierter Bestandteil bei den jeweiligen Untergliederungen dargestellt werden.


Zu den Fragen 2 und 6:

Ø  Welche umfassende Strategie zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern liegt der aktuellen Budgeterstellung zugrunde?

Ø  Wie viele Wirkungsziele pro Ressort sollten im Rahmen des Gender Budgeting festgelegt werden?

 

Die Festlegung von Wirkungszielen ist erst ab dem Jahr 2013 vorgesehen:

Gemäß §41 BHG 2013 werden die Angaben zur Wirkungsorientierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu erstellen sein. Demnach werden die Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf insbesondere auch Wirkungsziele unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten. Eines der fünf Wirkungsziele wird sich direkt aus dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ableiten.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wie stellen Sie sicher, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung in den kommenden Jahren Einsparungen vor allem in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung nicht zu mehr unbezahlter Arbeit von Frauen führen?

Ø  Wie stellen Sie sicher, dass Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik nicht negativ auf die Beschäftigungschancen von Frauen auswirken werden?

 

Mit dem von der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst koordinierten Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung liegen 55 Maßnahmen vor, die von ExpertInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialpartner und den relevanten Ressorts erarbeitetet wurden. Diese Maßnahmen können einen wesentliche  Beitrag leisten, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu erreichen, indem verstärkte Anstrengungen in den Bereichen

1. Diversifizieren von Ausbildungswegen und Berufswahl,

2. Erhöhen der Erwerbsbeteiligung und Steigern der Vollzeitbeschäftigung,

3. Mehr Frauen in Führungspositionen und

4. Reduzieren der Unterschiede in den Einkommen von Frauen und Männern

 

gesetzt werden. In Folge wird es darum gehen, Maßnahmen aus diesem Paket auch zu verwirklichen.  Diese Umsetzung und Weiterentwicklung der gleichstellungspolitischen Maßnahmen kommt unterschiedlichen Kompetenzträgern zu. Neben Bund, den Ländern, den Städten und Gemeinden sowie den Interessenvertretungen sind auch arbeitsmarktpolitische Institutionen gefordert.


Generell gehört die Förderung von Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu den Grundzügen der österreichischen Arbeitsmarktpolitik, unabhängig von aktuellen Budgetdiskussionen. Ebenso ist auch eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit ein Anliegen, das davon unabhängig zu diskutieren und voranzutreiben ist.

Zu Frage 5:

Ø  Welche Verordnungen wird es 2010 im Bezug auf Gender Budgeting geben?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6249/J durch den Bundesminister für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen