6083/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0193-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 6130/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Überstunden im Kabinett“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Jahr 2009 waren in meinem Büro insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Von diesen waren drei Mitarbeiter/innen auf Basis eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG, eine Mitarbeiterin auf Basis eines Arbeitsleihvertrages und ein dienstzugeteilter Oberstaatsanwalt beschäftigt, deren zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen mit dem Gehalt abgegolten wurden. Weiters waren ein Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes als Protokollchef und eine dienstzugeteilte Beamtin des Exekutivdienstes als Kabinettsmitarbeiterin beschäftigt. Für den Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A2 wurden die zeitlichen Mehrleistungen durch eine pauschalierte Überstundenvergütung abgegolten. Die zeitlichen Mehrleistungen der dienstzugeteilten Beamtin des Exekutivdienstes wurden für die Monate Jänner bis März 2009 pauschal und danach im Wege einer Einzelüberstundenabrechnung vergütet. Für diese beiden Mitarbeiter wurden im Jahr 2009 insgesamt 1.388 Überstunden finanziell abgegolten.

Zu 3 und 4:

Im Kabinett meiner Amtsvorgängerin Dr. Maria Berger waren im Jahr 2008 insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Von diesen waren vier Mitarbeiter/innen auf Basis eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG sowie zwei dienstzugeteilte Richter und ein dienstzugeteilter Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A1 beschäftigt, deren zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen mit dem sondervertraglichen All-In-Entgelt gemäß § 36 VBG, dem Gehalt gemäß § 66 Abs. 3 RStDG bzw. der Ergänzungszulage nach § 36b GehG abgegolten wurden. Weiters war ein Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A2 tätig, dessen zeitliche Mehrleistungen durch eine pauschalierte Überstundenvergütung abgegolten wurden. Für diesen Mitarbeiter wurden im Jahr 2009 insgesamt 300 Stunden finanziell abgegolten.

Zu 5:

Die Gesamtkosten für ausbezahlte Überstunden beliefen sich für das Jahr 2009 auf 28.594,34 Euro, jene des Kabinetts meiner Amtsvorgängerin im Jahr 2008 auf 13.330,44 Euro.

 

. August 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)