6116/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0043-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . August 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier und KollegInnen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6199/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verlängerung der S45 von Handelskai bis Praterkai gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11

Ø  Liegen seitens des BMVIT Untersuchungen zur Verlängerung der Schnellbahnverbindung S45 von Handelskai bis Praterkai vor?

Ø  Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen die Untersuchungen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Finden sich im Rahmenplan der ÖBB Ansätze zur Attraktivierung der bestehenden Donauuferbahn für den öffentlichen Verkehr?

Ø  Wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Werden mit der Stadt Wien Gespräche über die Nutzung der Donauuferbahn für den öffentlichen Verkehr geführt?

Ø  Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wie könnte eine sinnvolle Kombination aus Personen- und Güterverkehrsangeboten auf der Donauuferbahn vorgenommen werden?

Ø  Welche infrastrukturellen Investitionen sind für eine sinnvolle Nutzung der Donauuferbahn für den öffentlichen Verkehr notwendig?


Meinem Ressort liegen derzeit keine aktuellen Untersuchungen hinsichtlich der Nutzenwirkungen für die Verlängerung der S 45 vom Handelskai bis zur Ostbahnbrücke vor. Diese Überlegungen haben in den 90er Jahren bestanden.

 

Dies wurde jedoch in Anbetracht der späteren Entscheidung für eine Verlängerung der U-Bahnlinie U2 vom Schottenring über den Praterstern in den Raum Stadlau/Aspern anlässlich einer Fortschreibung des Wiener Vertrages zwischen der Stadt Wien und dem Bundesministerium für Finanzen im Jahre 1999 revidiert bzw. relativiert.