6116/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier und KollegInnen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6199/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verlängerung der S45 von Handelskai bis Praterkai gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11
Ø Liegen seitens des BMVIT Untersuchungen zur Verlängerung der Schnellbahnverbindung S45 von Handelskai bis Praterkai vor?
Ø Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen die Untersuchungen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Finden sich im Rahmenplan der ÖBB Ansätze zur Attraktivierung der bestehenden Donauuferbahn für den öffentlichen Verkehr?
Ø Wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Werden mit der Stadt Wien Gespräche über die Nutzung der Donauuferbahn für den öffentlichen Verkehr geführt?
Ø Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wie könnte eine sinnvolle Kombination aus Personen- und Güterverkehrsangeboten auf der Donauuferbahn vorgenommen werden?
Ø Welche infrastrukturellen Investitionen sind für eine sinnvolle Nutzung der Donauuferbahn für den öffentlichen Verkehr notwendig?
Meinem Ressort liegen derzeit keine aktuellen Untersuchungen hinsichtlich der Nutzenwirkungen für die Verlängerung der S 45 vom Handelskai bis zur Ostbahnbrücke vor. Diese Überlegungen haben in den 90er Jahren bestanden.
Dies wurde jedoch in Anbetracht der späteren Entscheidung für eine Verlängerung der U-Bahnlinie U2 vom Schottenring über den Praterstern in den Raum Stadlau/Aspern anlässlich einer Fortschreibung des Wiener Vertrages zwischen der Stadt Wien und dem Bundesministerium für Finanzen im Jahre 1999 revidiert bzw. relativiert.