6183/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.10.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0292-II/A/9/2010

Wien, am 11. Oktober 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6326/J der Abgeordneten Hofer, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 11:

Die Kontrolle des Verkehrs mit Saatgut wird im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von der Saatgutprüfungsstelle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) durchgeführt; im Rahmen dieser Erhebungen wurden Produkte des deutschen Herstellers in Österreich nicht aufgefunden. Im Übrigen darf ich zu diesen Fragen auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6327/J verweisen.


Frage 12:

Hinsichtlich Saatgut verweise ich auf die einschlägigen Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung bzw. auf die bereits genannte Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6327/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Betreffend Lebensmittelverunreinigungen liegt es in der Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmer/innen, das Vorhandensein von GVO z.B. durch entsprechende Eingangskontrollen zu vermeiden. Für nicht zugelassene GVO in Lebensmitteln und Futtermitteln gilt in der EU Nulltoleranz.

 

In Fällen von zufälligen oder technisch nicht vermeidbaren Verunreinigungen mit zugelassenen GVO, die unter dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0.9 % liegen, müssen die Lebensmittelunternehmer/innen den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden. Bei Bioprodukten und gentechnikfreien Lebensmitteln gilt dafür in Österreich sogar ein noch strengerer Zielwert von 0.1 %.

 

Ich werde weiterhin bei auftretenden Verdachtsfällen zusätzlich zu den Routinekontrollen auch außerordentliche Schwerpunktaktionen der Lebensmittelaufsicht anordnen.

 

Fragen 13 bis 15:

Die Ursachen von Verunreinigungen in Drittländern sind sehr unterschiedlich und vielfältig, ähnlich verhält es sich mit der Kooperationsbereitschaft der Exporteure/Exporteurinnen und Behörden. Die Europäische Kommission hat daher etwa für Reis Notfallmaßnahmen in Form von Importkontrollen erlassen, die (zusätzlich zu den Marktkontrollen) auch in Österreich umgesetzt werden. Auch bezüglich Soja und Leinsamen wurden die erforderlichen Maßnahmen gesetzt.  

 

Im Rahmen des internationalen WHO/FAO Codex Alimentarius gibt es seit 2008 Leitlinien, in denen diesbezüglich die grundsätzliche Verantwortung von Drittländern und Exporteur/inn/en hervorgehoben wird. An der Erstellung dieser Leitlinien hat auch Österreich maßgeblich mitgewirkt. Schon seit Jahren wird in der EU über Schwellenwerte für Verunreinigungen mit nicht zugelassenen GVO in Lebensmitteln und Futtermitteln diskutiert, eine Einigung ist derzeit nicht absehbar.