6185/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
GZ: BMASK-10001/0326-I/A/4/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6291/J der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen 1, 2, 3 und 5:
Für den Standort Stubenring wird auf die Evaluierung des Etappenplans durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hingewiesen. Ich verweise diesbezüglich auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Anfrage Nr. 6300/J.
Für die Standorte des Bundessozialamts und dessen Landesstellen kann ich mitteilen, dass diese bereits nahezu barrierefrei sind.
Es wurden dort Maßnahmen gesetzt wie z.B
- Einbau von Rampen,
- Montage von Türantrieben,
- Umbau der Eingangsbereiche,
- Anbringen von Sicherheitsmarkierungen an Treppen und Türen,
- Einbau von induktiven Anlagen,
- Nachrüstung der Aufzüge,
- Einbau bzw. Nachbesserungen der Behinderten-WC´s,
- Einbau eines Treppenlifts,
- Anbringen taktiler Bodenmarkierungen in und vor den Gebäuden,
- Anbringen neuer und Ergänzung bestehender Handläufe,
- Beschriftung von Handläufen sowie diverser Schalter und Türen in tastbarer Normschrift,
- Anbringen von zusätzlichen optischen Warnsignalen auf den Gängen und in den Wartebereichen.
Es sind laufend Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant.
Alle Standorte des Bundessozialamts und dessen Landesstellen in meinem Zuständigkeitsbereich (Landesstellen in den Landeshauptstädten) wurden bereits umgebaut.
Frage 4:
Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (der § 8 Abs. 2 BGStG verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen) wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.
Sowohl in den Verhandlungen für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.
Frage 6:
Ja. Es fallen jedoch keine relevanten Verkehrsmittel in meinen Zuständigkeitsbereich.
Frage 7:
Die größtmögliche Barrierefreiheit, wie im Etappenplan vorgesehen, wird fristgerecht umgesetzt werden.
Frage 8:
An die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Rechtsnormen ist der Bauträger
bei der Vergabe aller hochbaulichen Maßnahmen gebunden.
Mit freundlichen Grüßen