6186/AB XXIV. GP
Eingelangt am
15.10.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0141-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. Okt. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen
und Kollegen vom 25. August 2010, Nr. 6297/J, betreffend
Etappenplan Bundesbauten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen vom 25. August 2010, Nr. 6297/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:
An vier Standorten der Zentralleitung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), nämlich Stubenring 1, Marxergasse 2, Stubenbastei 5 und Radetzkystraße 2, wurde bereits in den Jahren 2001 bis 2009 ein behindertengerechter Zutritt durch bauliche Maßnahmen umgesetzt.
Am Standort Stubenring 12 ist ein Umbau des Eingangsbereiches durch den Hauseigentümer und Bauherrn BIG im Zuge der Umsetzung des neuen Brandschutzkonzeptes in Planung.
An den Standorten der nachgeordneten Dienststellen des BMLFUW wird im Zuge der geplanten und durchzuführenden Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten auf den barrierefreien Zutritt von Behinderten weitestgehend Bedacht genommen.
Aktuelle Beispiele von behindertengerechten Neu- und Umbaumaßnahmen:
HLFS f. Landwirtschaft St. Florian (OÖ) 2007 durch die BIG;
HLFS f. Land- u. Ernährungswirtschaft Elmberg/Linz (OÖ) 2007 durch das BMLFUW;
LFZ Francisco Josephinum Wieselburg (NÖ) 2008 durch die BIG;
HLFS f. Forstwirtschaft Bruck a.d. Mur (STMK) derzeit in Umsetzung durch die BIG;
LFS f. Gartenbau Schönbrunn (WIEN) derzeit in Umsetzung durch die BHÖ/BIG.
Zu Frage 4:
Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (der § 8 Abs. 2 BGStG verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen) wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.
Sowohl in den Verhandlungen für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.
Zu Frage 6:
Ja, der Etappenplan umfasst alle relevanten Bundesbauten des BMLFUW. Das BMLFUW verfügt jedoch über keine relevanten Verkehrsmittel im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes.
Zu Frage 7:
Eine weitestgehende Barrierefreiheit im Sinne der Maßnahmen des Etappenplanes des BMLFUW wird fristgerecht umgesetzt.
Zu Frage 8:
Ja, aktuelle Normen werden bei jedem Umbau eingehalten.
Der Bundesminister: