6187/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1010 «Ort»

 

 

 

GZ: BMASK-20001/0043-II/A/7/2010

 

Wien,

 

 

 

Betreff:

Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen, Nr. 6309/J

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin !

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarischen Anfrage Nr. 6309/J der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Dazu hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Tabelle übermittelt:

 

 

Beitragsrückstände der Dienstgeber

31. Dezember 2009

 

Gebietskrankenkassen

Rückstände 1)
Dienstgeber
in Mio. Euro

davon Dienstnehmer-beiträge in Mio. Euro
(rund 45%)

Alle GKK

1.011,1    

459,0     

WGKK

368,8    

167,0    

NÖGKK

156,0    

71,0    

BGKK

22,0    

10,0    

OÖGKK

145,6    

66,0    

StGKK

160,8    

73,0    

KGKK

45,8    

21,0    

SGKK

52,2    

24,0    

TGKK

35,2    

16,0    

VGKK

24,7    

11,0    

1)  1.011,1 Mio.€ = 3,3 % der fälligen Beiträge.

Rund 19% entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge

Quelle: Monatsabrechnungen

 

 

Zu Frage 4:

 

Die folgende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Aufstellung gibt darüber Auskunft:

 

 

Anzahl der insolventen Unternehmen

 

WGKK

Bei 2.413 Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe.

NÖGKK

2.518 Beitragskonten sind insolventen Dienstgebern zuzuordnen.

BGKK

Zum Stichtag 31.12.2009 waren 193 Dienstgeberkonten von einem laufenden Insolvenzverfahren betroffen;
weitere 272 Dienstgeberkonten, bei denen das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, sind im insolvenzverhangenen Rückstandsbetrag mitberücksichtigt.

OÖGKK

Zum Stichtag 31.12.2009 waren 2.456 Betriebe insolvent.

StGKK

Mit Stichtag 31.12.2009 wurden insgesamt 25.878 Beitragskontonummern mit Rückstand geführt, wovon es sich in 1.679 Fällen um Unternehmen mit insolvenzverhangenem Rückstand handelt. Darüber hinaus waren im Jahr 2009 675 Beitragskonten von Insolvenzantragsabweisungen betroffen.

KGKK

Mit Stichtag 31.12.2009 waren 1.122 Unternehmungen mit Beitragsrückständen insolvent.

SGKK

Zum Stichtag 31.12.2009 hatten 2.234 Unternehmen Beitragsrückstände; davon waren 411 Unternehmen insolvent.

TGKK

Zum 31.12.2009 waren 402 Insolvenzverfahren mit einem Betrag in der Höhe von € 20.720.111,65 anhängig. Dabei nicht einbezogen sind die Konkursabweisungen, da dazu keine statistische Auswertung vorliegt.

VGKK

Per 31.12.2009 waren 329 Konkursverfahren anhängig; der insolvenzverhangene Rückstand betrug zum selben Stichtag € 13.937.620,27.

 

 

Die Beitragsrückstände der Dienstgeber bzw. der Anteil der insolvenzverhangenen Beitragsforderungen an den Rückständen zum Stichtag 31. Dezember 2009 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Beitragsrückstände der Dienstgeber

31. Dezember 2009

 

Gebietskrankenkassen

Rückstände
in Mio. Euro

davon
insolvenzverhangen

in % der
Rückstände

Alle GKK

1.011,1     

483,0     

47,8     

WGKK

368,8    

133,1    

36,1    

NÖGKK

156,0    

106,9    

68,5    

BGKK

22,0    

12,1    

55,0    

OÖGKK

145,6    

93,0    

63,9    

StGKK

160,8    

49,2    

30,6    

KGKK

45,8    

28,9    

63,1    

SGKK

52,2    

25,2    

48,3    

TGKK

35,2    

20,7    

58,8    

VGKK

24,7    

13,9    

56,3    

Quelle: Monatsabrechnungen; Schlussbilanzen

Rund 19% der Beträge entfallen auf die Krankenversicherung.

 

 

Zu Frage 5:

 

Diesbezüglich wurde mir vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Aufstellung übermittelt:

 

Gebietskranken-kassen

Fälligkeit
an Beiträgen

Abschreibungen

Abschreibungen
in % der
Fälligkeiten

Rückstände
Dienst-geber
Dezember 2009

Rückstände
in % der
Fälligkeiten

Alle GKK

31.056,2  

125,7  

0,4  

1.011,1  

3,3  

WGKK

7.597,9 

48,3 

0,6 

368,8 

4,9 

NÖGKK

4.961,6 

14,5 

0,3 

156,0 

3,1 

BGKK

721,7 

3,1 

0,4 

22,0 

3,0 

OÖGKK

5.792,9 

18,3 

0,3 

145,6 

2,5 

StGKK

4.022,7 

18,2 

0,5 

160,8 

4,0 

KGKK

1.813,1 

5,5 

0,3 

45,8 

2,5 

SGKK

2.154,8 

7,7 

0,4 

52,2 

2,4 

TGKK

2.565,3 

5,0 

0,2 

35,2 

1,4 

VGKK

1.426,2 

5,1 

0,4 

24,7 

1,7 

Beträge in Mio. Euro

Quelle: Monatsabrechnungen

 

 

Zu Frage 6:

 

Wie bereits im Vorjahr angemerkt, wird darauf hingewiesen, dass § 114 ASVG mit 1. März 2005 außer Kraft getreten ist (BGBl. I Nr. 152/2004). Die Bestimmungen wurden in § 153c StGB übernommen.

 

Zur Frage erhielt ich vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Informationen:

 

WGKK

Es wurden 632 Anzeigen und ergänzende Sachverhaltsdarstellungen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber im Jahr 2009 getätigt. Der Gesamtschaden zum Zeitpunkt der Anzeigen beträgt über € 21,5 Mio.

NÖGKK

Es wurden 27 Strafanzeigen nach § 153c StGB erstattet und 90 Anfragen der Strafverfolgungsbehörden beantwortet, wodurch in diesen Fällen eine Anzeigenerstattung überflüssig wurde.

BGKK

Gemäß § 153c StGB wurden 2 Strafanzeigen erstattet.

Die Anzahl der amtswegig eingeleiteten Verfahren ist unbekannt.

OÖGKK

In 52 Fällen wurde gegen Dienstgeber wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 153c StGB Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

In weiteren 55 Fällen wurden seitens der Strafgerichte Erhebungen getätigt.

StGKK

Es wurden 116 Strafanzeigen nach § 153c StGB wegen Einbehaltes und Nichtabfuhr von Dienstnehmeranteilen erstattet.

Darüber hinaus erfolgte in 20 Fällen eine Strafanzeige nach § 153d StGB wegen des Verdachts des Sozialbetrugs.

KGKK

Es wurden 70 Anzeigen verfasst.

SGKK

186 Anzeigen gemäß § 153c StGB, 8 Anzeigen gemäß § 153d StGB und 3 Anzeigen gemäß § 153e StGB.

TGKK

159 Anzeigen

VGKK

Es gab 1 Anzeige gemäß § 153c StGB.

 

 

Zu Frage 7:

 

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge im Zeitraum Jänner bis Dezember 2009 stellen sich nach den mir übermittelten Informationen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wie folgt dar (Beträge in Euro):

 

WGKK

63.362.201

NÖGKK

43.335.571

BGKK

6.632.421

OÖGKK

34.909.763

StGKK

23.666.984

KGKK

13.081.426

SGKK

13.953.877

TGKK

15.664.363

VGKK

10.045.269

 

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge sind auf die Prüfergebnisse von GPLA-PrüferInnen der Sozialversicherung und der Finanzämter zurückzuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rudolf Hundstorfer