6193/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0325-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6317/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Grosz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 5:

Der Auftrag wurde am 30. Juni 2010 durch „Die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, als Auftraggeber“, an die Unique Werbeges.m.b.H, Schönbrunnerstraße 297, 1120 Wien, erteilt.

Die graphische Gestaltung und die inhaltliche Textierung wurden nicht getrennt in Auftrag gegeben.


Frage 2:

Ja.

 

Frage 3:

Die Auftragserteilung erfolgte nach dem Prinzip der Direktvergabe gemäß Bundesvergabegesetz 2006. Es wurde der Bestbieter ausgewählt.

 

Frage 4:

 

Der Auftraggeber erteilt und der Auftragnehmer übernimmt folgenden Auftrag:

 

Kommunikationsmaßnahmen „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“

 

Dies umfasst insbesondere:

 

1. Erstellung eines Kommunikationskonzepts zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

2. Gestaltung eines Inseratensujets zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

3. Erstellung eines Folders zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

Frage 6:

Nein.

 

Fragen 7 und 15:

Zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage ist von Seiten der Auftragnehmerin noch keine Schlussrechnung gelegt worden. Eine Angabe der exakten Gesamtkosten kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

Frage 8:

Von 5. Juli 2010 bis 5. Oktober 2010.


Frage 9:

Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wurde die Bekämpfung von Armut in allen relevanten Politikbereichen von den Regierungsparteien als zentrale Zielsetzung formuliert. Um diesem Vorhaben Rechnung zu tragen, ist unter anderem die Einführung einer Bedarfsorientieren Mindestsicherung (BMS) vorgesehen. Im Rahmen einer Art. 15a B‑VG Vereinbarung wurden zwischen dem Bund und den Ländern die Eckpunkte einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung festgehalten, welche durch entsprechende Bundes- und Landesgesetze umgesetzt werden müssen. Auf Seiten des Bundes hat der Nationalrat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B‑VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung genehmigt. Darüber war die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Fragen 10 bis 14:

Eine weitere Kampagne ist derzeit nicht geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen