6194/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0144-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 13. OKT. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und

Kollegen vom 25. August 2010, Nr. 6327/J, betreffend Genmais-Saatgut

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 25. August 2010, Nr. 6327/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle der Saatgutbehörde (Bundesamt für Ernährungs­sicherheit - BAES) wurden die bezughabenden Saatgutpartien der Saatgut-Hersteller in Österreich nicht vorgefunden. Informationen über Importe liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nicht vor. Gemäß Saatgutgesetz wird die angesprochene „Saatgut-Kontrolle“ von oben genannter Behörde durchgeführt. Überprüfungen/Kontrollen werden sowohl im Rahmen von Saatgutverkehrs­kontrollen beim Saatgut-Inverkehrbringer (v.a. Importeuren), als auch im Rahmen von Audits zur Überwachung der Melde- und Aufzeichnungspflichten der Inverkehrbringer von Saatgut gemäß § 9 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997 idgF, und auch im Rahmen der Überwachung der Guten Herstellungspraxis gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Saatgut-Gentechnik-Verordnung, BGBl. II Nr. 478/2001, bei Saatgutaufbereitungsstellen durchgeführt.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 15:

 

Gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung gibt es strenge Auflagen für Saatgut-Inverkehrbringer und Antragsteller auf Saatgutanerkennung bzw. Sortenzulassung von Saatgut. Durch das BAES wird in diesem Zusammenhang bereits seit der Anbausaison 2001/02 jährlich bzw. saisonbezogen ein umfangreicher risikobasierter Monitoring- und Überwachungsplan zur Vermeidung von möglichen gentechnischen Verunreinigungen bei Saatgut umgesetzt, welcher öffentlich zugänglich ist (siehe AGES-homepage: www.ages.at, BAES-homepage: www.baes.at).

In allen Fällen wurde kein Saatgut in Österreich in Verkehr gebracht, welches nicht den Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung entsprochen hätte.

Angaben zu Lebensmitteln fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Zu Frage 9:

 

Wie bereits in Anfragebeantwortung der Voranfrage, Nr. 5745/J aus dem Jahr 2010, mitgeteilt, werden seitens des BAES regelmäßig Inspektionen/Audits bei Saatgutaufbereitungsstellen und Inverkehrbringern durchgeführt (im Jahr 2010 waren es 113).

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Im Bereich der Feldproduktion werden seitens des BAES die Saatgutproduktionsflächen stichprobenartig in einem „frühen“ Entwicklungsstadium überprüft und bereinigt. Jedenfalls sind die Saatguthersteller gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung dazu verpflichtet, aus­schließlich gentechnikfreies Ausgangssaatgut für die Saatgutproduktion zu verwenden. Die Untersuchungen und Bereinigungen werden in einem Entwicklungsstadium vor der Blüte vorgenommen, sodass sie als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von GVO-Verunreini­gungen (keine Verbreitung des Pollens) geeignet sind.


Zu Frage 14:

 

In Deutschland gibt es weder gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von gentechnischen Verunreinigungen bei Saatgut noch ein vergleichbares Monitoringprogramm wie in Österreich.

 

Zu den Fragen 16 bis 18:

 

Mit den betreffenden Bestimmungen und gesetzten Maßnahmen in Österreich wurde ein sinnvoller und effizienter Weg zur Vermeidung von gentechnischen Verunreinigungen von Saatgut eingeschlagen. Schon seit Jahren wird in der EU über Schwellenwerte für gentechnische Verunreinigungen sehr widersprüchlich diskutiert. Eine Einigung ist derzeit nicht absehbar.

 

Der Bundesminister: