6197/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0277-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. Oktober 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6314/J-NR/2010 betreffend Vertrauensbruch bei der LSI-Bestellung in Vorarlberg, die die Abg. Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen am 25. August 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Die Abhaltung eines Hearings erfolgt nur für die Fälle, in denen mit den vom Landesschulrat vorgelegten Begründungen keine sichere Entscheidungsgrundlage besteht. Die durch die zusätzliche Anhörung gewonnenen Begründungen liefern zudem verlässliche Entscheidungs­grundlagen für allfällige aus Anlass der Besetzung entstehende Rechtstreitigkeiten und vermindern die danach anfallenden Verfahrenskosten erheblich.

 

Zu Fragen 2, 4 und 5:

Die bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sehen bezüglich der Besetzung der Dienstposten der bei den Landes- und Bezirkschulräten tätigen Schulaufsichtsbeamten die Erstattung von Dreiervorschlägen durch die Landesschulräte vor (Art. 81b Abs. 1 lit. b B-VG). Diese Vorschläge sind dem zuständigen Bundesminister zu erstatten, dem die Auswahl unter den vorgeschlagenen Personen obliegt (Art. 81b Abs. 2 B-VG). Die Besetzungsvorschläge sind insofern verbindlich, als nur eine im Vorschlag angeführte Person ernannt werden darf; bei der Auswahl unter den Vorgeschlagenen für den an den Herrn Bundespräsidenten zu stellenden Ernennungsantrag sind aber im Sinne höchstgerichtlicher Rechtsprechung eigenständige Beurteilungsschritte zu setzen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts durch die Kollegien der Landesschulräte unterliegt ebenso dem im Dienstrecht verankerten Objektivitätsgebot wie die Auswahlentscheidung durch den zuständigen Bundesminister.

Im Anlassfall der Besetzung der Planstelle einer Landesschulinspektorin bzw. eines Landes­schulinspektors für allgemein bildende Pflichtschulen für Vorarlberg wurde bereits von der durch den Landesschulrat für das Auswahlverfahren eingesetzten Objektivierungskommission die im Ernennungsvorschlag an der zweiten Stelle gereihte BSI Karin Engstler unter dem Gesichts­punkt der vorliegenden Berufsbiografien gegenüber dem Erstgereihten als gleichwertig erkannt. Auch die übrige vom Landesschulrat für Vorarlberg für die Auswahlentscheidung gegebene Begründung war nicht zwingend geeignet, die bessere Eignung des Erstgereihten für die Auswahlentscheidung zu belegen.

Da entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes für die gegenständliche Planstelle bei gleicher Eignung die weibliche Bewerberin zu bevorzugen gewesen wäre, war zur Schaffung weiterer Entscheidungsgrundlagen die Durchführung eines externen Assessments unver­zichtbar.

 

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist stets bestrebt anstehende Personal­entscheidungen so rasch als möglich herbeizuführen. Dies unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen und gebotenen Befassung aller im Rahmen des Entscheidungsprozesses vorgesehenen Parteien, Gremien und Behörden.

Im Anlassfall langte der Dreiervorschlag des Landesschulrates für Vorarlberg am 11. März 2010 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein. Wie in Beantwortung der vorangehenden Fragestellungen dargelegt, war nach sorgfältiger Prüfung die Durchführung eines Hearings angezeigt. Maßgeblich im nachfolgenden zeitlichen Kontext waren zudem die Vorbereitung des Hearings, die Durchführung des gebotenen Parteiengehörs, die Einbindung der Personalvertretung und der Gleichbehandlungsbeauftragten und letztlich die Vorlage des Ernennungsvorschlages an den Herrn Bundespräsidenten sowie das Abwarten dessen Entscheidung.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit der Veranlassung der Betrauung von BSI Karin Engstler mit der Funktion einer Landesschulinspektorin anlässlich des Beginns des Schuljahres 2010/11 für die Aufrechterhaltung eines geregelten Dienstbetriebs, insbesondere vor dem Hintergrund der anforderungsreichen ersten Schulwochen eines jeden Schuljahres, zeitgerecht Sorge getragen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.