6241/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

     Alois Stöger diplô

     Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                              

 

 

 

GZ: BMG-11001/0291-II/A/9/2010

Wien, am 25. Oktober 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6285/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Referenzzentrale für Salmonellen meldete am 21. Juni 2010 den Verdacht auf einen bundesländerübergreifenden lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch (Salmonella Enteritidis PT4 VNTR 8-6-5).

 

Frage 2:

Am 21. Juni 2010 konnte keine „Warnung“ veröffentlicht werden, da zu diesem Zeitpunkt weder ein begründeter Verdacht hinsichtlich einer bestimmten


Lebensmittelkategorie (z.B. Eier, Fisch, Fleisch etc.) noch hinsichtlich eines bestimmten konkreten Produktes (z.B. Eier mit Chargennummer x mit Ablaufdatum y) vorlag.

Die AGES wurde umgehend mit der Ausbruchsabklärung beauftragt.

 

Als erste Erkenntnisse über eine verdächtige Lebensmittelkategorie vorlagen, wurde auf der AGES-Homepage auch eine Information veröffentlicht (am 13.7.), die beinhaltete, dass die bisherigen Erkenntnisse auf Eier bzw. ungenügend erhitzte Eier hinweisen. Diese Information enthielt auch Tipps für Konsument/innen für den Umgang mit rohen Eiern und Geflügel. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Eier und Speisen, die Eier enthalten, gut durcherhitzt werden sollen (Die Temperatur soll im Inneren der Speisen mehr als 75° C für mindestens drei Minuten betragen).

 

Zudem läuft seit Ende Juni in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich die Informationsinitiative „Sicher kochen“, die diese Inhalte ebenfalls vermittelt (Schlagworte: Kühlen, sauber arbeiten, erhitzen, auf Küchenhygiene achten). Siehe http://www.bmg.gv.at/cms/site/news_detail.html?channel=CH0525&doc=CMS1277887814263

 

Frage 3:

Im Rahmen der epidemiologischen Erhebungen im Zuge der von meinem Ressort beauftragten Ausbruchsabklärung wurde am 7. Juli 2010 auf Grund der Rückmeldungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden der Todesfall vom 16. Juni 2010 bekannt. Die Ausbruchsabklärung war zu diesem Zeitpunkt im Laufen. Eine konkrete Information der Öffentlichkeit war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, da ein Zusammenhang mit einem bestimmten Produkt noch nicht bestätigt werden konnte. Dass Eier bzw. ungenügend erhitzte Eier die wahrscheinlichste Ursache sind, darüber informierte die AGES am 13. Juli (siehe Frage 2).

 

Frage 4:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine VNTR-Typisierung bis zur Zuordnung zu einem VNTR-Typ mehr als 48 Stunden vom Einlangen der Probe, Anzüchtung des Stammes, Serotypisierung, Lysotypie, DNA-Aufbereitung und Sequenzierung benötigt.

 

Das Ergebnis der VNTR-Typisierung lag bereits vor dem 11. Juli vor, zu diesem Zeitpunkt konnte jedoch noch kein Bezug zum gegenständlichen Ausbruch hergestellt werden.

 

Fragen 5 und 6:

Es wird angemerkt, dass die Frage 5 einen Fehler enthält. Der 11. Juli war kein Freitag sondern ein Sonntag.

Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, wurde im 2. Wochenbericht der AGES vom 7. Juli 2010 ein Todesfall gemeldet. Eine Verzögerung von 1,5 Werktagen, wie in der Frage behauptet, trat bei der Weiterleitung der Informationen unabhängig vom jeweils gewählten Kommunikationsmittels bei jenen Bediensteten des Bundesministeriums für Gesundheit, die mit der Angelegenheit befasst waren, nicht auf. Wie zu Frage 3 bereits ausgeführt, war die Abklärung des Ausbruchs zu diesem Zeitpunkt im Laufen. Ein Zusammenhang mit einem bestimmten Lebensmittel lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

 

Frage 7:

Eine entsprechende Kontaktaufnahme mit meinem Büro erfolgte bereits am 9. Juli 2010. Meine Mitarbeiter wurden von der Sachlage (Ausbruchsabklärung im Laufen, bisher kein konkreter Verdacht bzw. kein konkreter Zusammenhang mit einem bestimmten Lebensmittel vorliegend) und vom Todesfall in Kenntnis gesetzt.

 

Frage 8:

Nein. Telefonische Erreichbarkeit ist zudem jederzeit gegeben. Im Übrigen stellen organisatorische Regelungen über einen Krisenstab sicher, dass in Krisenfällen die jeweils zuständigen Mitarbeiter/innen unverzüglich zueinander Kontakt aufnehmen können.

 

Frage 9:

Ich darf dazu auf die Pressemeldung der AGES am 13. Juli 2010 (8:00 Uhr) verweisen.

 

Frage 10:

Am 13. Juli 2010 erfolgte unmittelbar nach Vorliegen entsprechender Befunde die Information der im Land zuständigen Behörde.

 

Frage 11:

Bereits ab 13. Juli 2010 wurde die Bevölkerung beispielsweise in der Berichterstattung des ORF (burgenland.ORF.at) informiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit veranlasste am 14. Juli 2010 eine Information der Öffentlichkeit unter Bezugnahme auf den Erzeugercode und das Mindesthaltbarkeitsdatum der betroffenen Chargen auf der Homepage der AGES.

Im Übrigen wurden auch aus Anlass des Berichts über Salmonella Mbandaka im Newsletter der AGES vom 13. Juli 2010 Tipps zum sicheren Umgang mit rohen Eiern und rohem Geflügel gegeben.

Die Eier der betroffenen Chargen wurden auf Anordnung der zuständigen Behörde vom 14. Juli 2010 durch den betroffenen Betrieb unter gleichzeitiger Information der Abnehmer/innen zurückgeholt.

 

Fragen 12 und 13:

Die Referenzzentrale für Salmonellen meldete am 1. April, dass 2010 ein deutlicher Anstieg an humanen Fällen mit Salmonella Mbandaka bundesländerüberschreitend registriert wird. In der AGES wurde am 12. April 2010 der dritte Fall mit identischem DNA-Nachweis isoliert. „Warnungen“ konnten zu dieser Zeit nicht veröffentlicht werden, da noch kein begründeter Verdacht weder hinsichtlich einer bestimmten Lebensmittelkategorie noch hinsichtlich eines konkreten Produktes vorlag.

Am 6. Mai 2010 erfolgte eine Pressemitteilung „AGES klärt Salmonellenausbruch ab“.

 

Frage 14:

Ein verdächtiger Betrieb erwies sich im Laufe der Untersuchungen als negativ. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse war ein Auslieferungsverbot in Kraft.