6242/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.10.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0026-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

Wien, am     . Oktober 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 25. August 2010  unter der Nr. 6299/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Etappenplan Bundesbauten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:

Ø  Wie ist der Zwischenstand bei der Umsetzung des Etappenplanes Bundesbauten in Ihrem Bereich?

Ø  Welche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit haben Sie bereits gesetzt?

Ø  Welche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind noch geplant?

Ø  Welche Gebäude in Ihrem Zuständigkeitsbereich wurden bereits umgebaut?

 

 

In den Bundesgebäuden Radetzkystraße und Renngasse wurden die Hauptaufzüge behindertengerecht adaptiert. Diese verfügen über eine automatische Stockwerkansage sowie behindertengerechte Tasten. Im Erdgeschoß beider Gebäude wurden im Eingangsbereich automatische Türen eingebaut sowie Behindertentoiletten eingerichtet.


Im BAG Radetzkystraße wurde ein für Rollstuhlfahrer geeigneter Informationsschalter errichtet. Gegebenenfalls können Anliegen direkt vor Ort von den MitarbeiterInnen meines Ressorts behandelt werden. Außerdem verfügt der Informationsschalter über eine Induktionsschleife für Hörbehinderte.

 

Im Bundesgebäude Trauzlgasse wurden im Bereich der Einreichung und Abfertigung zur Fahrzeugprüfung 4 Behindertenparkplätze installiert, welche durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind. Im Erdgeschoß befindet sich eine Behindertentoilette. Im Zuge eines – noch in Planung befindlichen – Büroumbaus wird auch ein behindertengerechter Aufzug installiert.

 

In den angemieteten Räumlichkeiten Dresdner Straße (Österreichisches Patentamt) und  Ghegastraße (Telekommunikation und Post) besteht in Bezug auf den behindertengerechten Umbau im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nur bedingt Einfluss auf den Hauseigentümer.

 

In diesen Objekten wurden folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgesetzt und auch bereits umgesetzt:

Ø  Maßnahmen zur schnellen Evakuierung bei Notfällen

Ø  Markierungen der An- und Austrittsstufen

Ø  Bereitstellung von Parkplätzen für Behinderte

Ø  barrierefreier Hauteingang in das Kundencenter 

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viele Mittel sind für diese Maßnahmen budgetiert?

 

 

Für bauliche Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (der § 8 Abs. 2 BGStG verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen) wurden keine gesetzlichen Grundlagen für eine zusätzliche Budgetbereitstellung geschaffen.

Sowohl in den Verhandlungen für das jährliche Rahmenbauprogramm aller Ressorts als auch bei der Einleitung von Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft wurde im Zuge aller Budgetfreigaben für hochbauliche Leistungen stets auf die Erhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit Bedacht genommen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Umfasst der Etappenplan Ihres Ministeriums alle relevanten Bundesbauten und Verkehrsmittel?

 

 

Ja; im Übrigen verfügt mein Ressort über keine relevanten Verkehrsmittel.


Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Werden Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Zuständigkeitsbereich fristgerecht herstellen können?

Ø  Wird das Ziel der Barrierefreiheit auch bei Umbauten bereits barrierefreier Bauten beachtet?

 

 

Die in meinen Zuständigkeitsbereich fallenden Bundesbauten Radetzkystraße und Renngasse wurden bereits barrierefrei umgebaut. Auch im Objekt Trauzlgasse wird die Barrierefreiheit fristgerecht hergestellt werden.