6305/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0059-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . November 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. September 2010 unter der Nr. 6380/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Was hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27.000 €-Auftrag des SPÖ-Führungsdreiecks der ÖBB an den SPÖ-Justizsprecher zur Erstellung eines geheimen „Anti-Lopatka-Gutachtens“ gewusst? gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1  bis 9, 15 und 16 sowie 19 und 20:

Ø  Haben Sie als Eigentümervertreterin der ÖBB dem Aufsichtsratschef Pöchhacker den Auftrag erteilt, das oben genannte Gutachten, also ein Gutachten gegen Ihren eigenen Regierungskollegen, in Auftrag zu geben?

Ø  Wenn ja zu Frage 1), haben Sie den Auftrag erteilt, dieses Gutachten von Ihrem SPÖ-Genossen Dr. Jarolim erstellen zu lassen?

Ø  Wenn ja zu Frage 1), ist es üblich, solche Aufträge innerhalb der SPÖ-Familie zu vergeben?


Ø  Hat Sie das Mitglied des ÖBB-Holding Aufsichtsrates, Ihr engster Mitarbeiter im BMVIT Generalsekretär DI Herbert Kasser von diesem Auftrag verständigt?

Ø  Hat Sie der Präsident des ÖBB-Holding Aufsichtsrates DI Horst Pöchhacker von diesem Auftrag verständigt?

Ø  Wenn ja zu 4 und/oder 5, was haben Sie unternommen, um einen solchen Auftrag zu stoppen?

Ø  Wenn nein zu Frage 4, warum informiert Sie der Generalsekretär Ihres Ministeriums nicht über solch gravierende Dinge wie ein geplantes Gutachten gegen einen Regierungskollegen?

Ø  Wenn nein zu Frage 4, hat die nicht erfolgte Weitergabe der Information dienstrechtliche Konsequenzen für Generalsekretär Kasser?

Ø  Wenn nein zu 4 und/oder 5, werden Sie von Ihren Aufsichtsräten von solchen bedeutenden Vorgängen nie informiert?

Ø  Warum hat Ihr Büro gegenüber dem KURIER zurückgewiesen, dass eine Kopie der Auftragsbestätigung der Jarolim Kanzlei vorliege obwohl nachweisbar ist, dass Ihr engster Mitarbeiter Generalsekretär Kasser über eine Kopie verfügt hat (siehe Kurier vom 15.8.2010)?

Ø  Halten Sie es für gerechtfertigt, dass ein Unternehmen, das Milliarden an Steuergeldern verschlingt, Geld in die Hand nimmt, um Kritiker zum Schweigen zu bringen?

Ø  Welcher „renommierte Universitätsprofessor“ sollte das Jarolim-Gutachten evaluieren?

Ø  Welcher Betrag wurde von den ÖBB für dieses zweite Gutachten reserviert?

 

Ein Auftrag für die Erstellung eines in Ihrer Anfrage genannten Rechtsgutachtens wurde nicht erteilt.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Werden Sie generell von Ihren Aufsichtsräten von den Vorgängen im Unternehmen ÖBB regelmäßig informiert bzw. informieren Sie sich als Eigentümervertreterin regelmäßig über die relevanten Geschehen in der ÖBB-Holding?

Ø  Wenn ja, in welcher Form?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Über strategische Aspekte, die die Eigentümersphäre des ÖBB-Konzerns betreffen, finden regelmäßig Abstimmungsgespräche statt.

 

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø  Waren Sie bei der in der Tageszeitung die Presse zitierten Sitzung am 13. Juli anwesend?

Ø  War Ihr Generalsekretär und Mitglied des Aufsichtsrates Kasser bei der in der Tageszeitung die Presse zitierten Sitzung am 13. Juli anwesend?

 

In der zitierten Sitzung waren weder Herr Generalsekretär DI Kasser noch ich anwesend.


Zu Frage 17:

Ø  Gibt es weitere Aufträge der ÖBB, der ASFINAG oder anderer Unternehmen, bei welchen Sie eine Eigentümerfunktion ausüben, an Dr. Jarolim?

 

Hierbei handelt es sich um operative Angelegenheiten der Unternehmen ÖBB und ASFINAG die nicht in meine Ingerenz fallen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.

 

 

Zu Frage 18:

Ø  Gab es im Zeitraum 2006 bis heute Aufträge Ihres Ressorts an Dr. Jarolim?

 

Nein.