6326/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.11.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 22. September 2010 unter der Zahl 6401/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kreditkartenmissbrauch in Österreich und in der Europäischen Union (Zahlungskartenkriminalität – Skimming)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine derartigen Anhaltspunkte oder Hinweise vor.

 

Zu Frage 2:

2005

3018

2006

3816

2007

3209

2008

3967

2009

3918

 

Für das Jahr 2010 liegen noch keine Zahlen vor, sodass keine Aussagen zu einer Tendenz getroffen werden können.


Zu Frage 3:

Zahl der geklärten Fälle:

2005

517

2006

584

2007

693

2008

815

2009

912

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Schadensbeträge werden in der Kriminalstatistik nicht erfasst. Die vollständigen Zahlen über die Schäden liegen nur den Zahlungskartenunternehmen vor.

 

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für Inneres verfügt über kein Zahlenmaterial, das zu Vergleichszwecken herangezogen werden könnte.

 

Zu Frage 8:

Gezielte präventive Maßnahmen, wie  Medienarbeit und Vorträge durch Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamtes sowie enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), den Bankomatbetreibern und den Kreditkartenunternehmen werden bereits jetzt gesetzt. Als Beispiel kann das „SMS Infoservice“ angeführt werden, das von der Wirtschaftskammer und dem Innenministerium entwickelt wurde, um die angemeldeten Betriebe schnell, punktgenau und unkompliziert über sicherheitsrelevante Begebenheiten per SMS zu informieren, wie etwa über das aktuelle Auftreten von Kreditkartenbetrügern in bestimmten Ballungsräumen.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.


Zu Frage 12:

Durch gezielte präventive Maßnahmen, wie  Medienarbeit und Vorträge durch Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamtes sowie einer engen Zusammenarbeit mit Banken und Kreditkartenorganisationen konnten bereits  Verbesserungen und Erfolge bei Skimming-Fällen erreicht werden.

Weiters ist die internationale Zusammenarbeit hier von größter Bedeutung und erfolgt zumeist über Europol, wodurch eine rasche Bearbeitung der Anfragen und Informationen gesichert ist. Darüber hinaus verstärken und unterstützen internationale Aktivitäten und Initiativen die Zusammenarbeit der zuständigen Sicherheitsbehörden durch einen unmittelbaren Informationsaustausch.

 

Zu Frage 13:

Die Anzahl der angezeigten Fälle kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

Jahr 2009

Burgenland

5

13

9

22

37

Kärnten

64

42

43

51

84

Niederösterreich

368

510

420

477

555

Oberösterreich

223

189

189

323

316

Salzburg

85

110

99

56

194

Steiermark

215

739

346

300

299

Tirol

315

364

175

226

165

Vorarlberg

24

28

65

76

100

Wien

664

656

857

1081

999

 

Zu Frage 14:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 15:

 

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

Jahr 2009

Burgenland

45

15

13

8

18

Kärnten

107

46

96

50

42

Niederösterreich

388

157

320

315

465

Oberösterreich

290

177

182

169

214

Salzburg

108

56

73

61

59

Steiermark

299

377

286

224

169

Tirol

215

89

110

71

65

Vorarlberg

85

35

49

25

36

Wien

2750

2027

1074

1140

1516

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.


Zu den Fragen 18 und 19:

Im Jahr 2005 wurden fünf Bankomatsprengungen bekannt; in den Jahren 2006 bis 2009 wurden keine derartigen Vorfälle bekannt.

Damit war ein Gesamtschaden von € 180.000,- verbunden.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

2006 wurden 2 Entwendungen/Abschleppungen, 2009 insgesamt 3 Entwendungen/ Abschleppungen bekannt.

In den Jahren 2005, 2007 und 2008 gab es keine derartigen Vorfälle.

2006 belief sich der Gesamtschaden auf € 28.000,-.

2009 belief sich der Gesamtschaden auf € 87.220,-.