6339/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0229-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6413/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beweismittelsicherung bei Verbrechen im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Diese Fragen betreffen den Vollzugsbereich der Frau Bundesministerin für Inneres, auf deren Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 6415/J-NR/2010 ich verweise.

Zu 3:

Für die in der Strafgerichtsbarkeit tätigen RichterInnen und StaatsanwältInnen werden im Rahmen der Aus- und Fortbildung regelmäßig Veranstaltungen angeboten, die der Spezialisierung und Sicherstellung des gesetzlich geforderten Ausbildungsstandes dienen.


Einerseits werden laufend Seminare angeboten, die sich Neuerungen und ausgewählten Problemen im Strafrechtsbereich widmen („Kriminalistisches Seminar“, „Strafrechtsseminar“, „Forum der StaatsanwältInnen“), andererseits auch Veranstaltungen, die sich mit dem Umgang mit (Missbrauchs-)Opfern befassen und zur Sensibilisierung im Zusammenhang mit der Problematik der K.O.-Tropfen beitragen.

Die genannten Fortbildungsmaßnahmen werden häufig interdisziplinär gestaltet, indem neben RichterInnen und StaatsanwältInnen auch Vertreter von Sicherheitsbehörden und MitarbeiterInnen von Opferschutzeinrichtungen heranzogen werden, wodurch eine weitere Qualitätssteigerung der Veranstaltungen erreicht wird.

Zu 4 bis 7:

In der elektronischen Registerführung (Verfahrensautomation Justiz) werden einzelne Sachverhaltselemente (hier: die Verabreichung von K.O.-Tropfen) nicht gesondert erfasst, sodass eine automationsunterstützte Auswertung nicht erfolgen kann. Der Aufwand, alle theoretisch in Betracht kommenden Strafverfahren bundesweit händisch zu erheben und auszuwerten, würde jedoch für Gerichte und Staatsanwaltschaften einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von der Erteilung eines solchen Auftrages an die nachgeordneten Dienststellen absehen musste. Die Beweissicherung betrifft in erster Linie die polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Insgesamt darf ich auf das von der Frau Bundesministerin für Inneres zur Verfügung gestellte Zahlenmaterial in ihrer Anfragebeantwortung, Zl. 2160/AB, verweisen.

 

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)