6353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0243-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6465/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Trennungsväter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Mir sind aufgrund von Berichten der Staatsanwaltschaft Linz, die ich aus Anlass dieser Anfrage habe einholen lassen, Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen im anfragerelevanten Zusammenhang (u.a. wegen § 246, „Staatsfeindliche Verbindungen“ und § 278b StB „Terroristische Vereinigung“) bekannt. In beiden Fällen ist die Staatsanwaltschaft Linz zur Rechtsansicht gelangt, dass die beiden Personen die Grenzen des zulässigen „zivilen Widerstandes“ nicht überschritten hätten. Eine Strafbarkeit nach den genannten Tatbeständen liege daher nicht vor.


Die Kosten eines einzelnen Ermittlungsverfahrens werden – zumal sie dem laufenden Betrieb der Behörde zuzurechnen sind – nicht gesondert erfasst und können daher nicht angegeben werden.

Unabhängig davon möchte ich aber daran erinnern, dass Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet sind, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären (§ 2 StPO). Eine Strafverfolgung kann daher nicht aus Opportunitätserwägungen abgelehnt werden; die Strafprozessordnung räumt keinen Ermessenspielraum (mehr) ein. Kostenabwägungen zu Lasten dieses strengen Legalitätsprinzips sind somit fehl am Platz. Im vorliegenden Fall hätte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung freilich zu keinem anderen Ergebnis geführt, zumal keine kostenintensiven, aus der Norm fallenden Ermittlungsschritte gesetzt worden sind.

 

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)