6373/AB XXIV. GP
Eingelangt am
24.11.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 24. September 2010 unter der Zahl 6451/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „radiologische Untersuchungen zur Altersdiagnose bei behaupteter Minderjährigkeit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im ersten Halbjahr 2010 wurden vom Bundesasylamt insgesamt 359 Altersdiagnosen in Auftrag gegeben. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 2, 5 und 6:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 3:
Im ersten Halbjahr 2010 langte in 272 Fällen ein Gesamtgutachten beim Bundesasylamt ein.
Zu Frage 4:
Im ersten Halbjahr 2010 konnte in 173 von 272 Fällen die behauptete Minderjährigkeit durch das Altersdiagnosegutachten widerlegt und die Volljährigkeit festgestellt werden.
Zu Frage 7:
Im ersten Halbjahr 2010 ergab das Altersdiagnosegutachten in 99 von 272 Fällen ein Ergebnis, welches die angegebene Minderjährigkeit des Antragstellers bestätigte bzw. unter Einberechnung der Schwankungsbreite die Minderjährigkeit nicht vollends ausschließen konnte. In jenen Fällen war gemäß der Zweifelsregelung von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auszugehen.