6385/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2010 unter der Zl. 6462/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „des Ermittlungsstandes im Fall Horst Hauser und Herbert Langmeier in Costa Rica“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Seitens der Kriminalpolizei Costa Ricas wurden Hausdurchsuchungen zwecks Spurensicherung durchgeführt. Dabei wurden Blutspuren sichergestellt, die mit großer Wahrscheinlichkeit in Zusammenhang mit gewalttätigen Handlungen zu sehen sind. Weiters wurden auch im Haus Gegenstände (insbesondere Werkzeug) sichergestellt, die möglicherweise aus dem Besitz eines der Verrnissten/ mutmaßlichen Opfer stammen. Ebenso wurden Videoaufzeichnungen beschlagnahmt, auf denen Geldbehebungen vom Konto des Vermissten/ mutmasslichen Opfers via Bankomat durch einen Tatverdächtigen festgehalten sind.

Zu Frage 2:

Anfang Oktober 2010 hat das Justizministerium / Generalprokuratur gegenüber dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat in San José / Costa Rica verlauten lassen, dass eine Auswertung und Abgleichung der DNA-Proben aufgrund der in Costa Rica herrschenden

 

besonders strengen Formvorschriften nur nach Wirksamwerden eines offiziellen Rechtshilfeersuchens des Justizministeriums Costa Ricas im Wege der Botschaft Costa Ricas in Wien an die zuständigen österreichischen Stellen verwendet werden könnten. Derzeit sei ein solches Rechtshilfeansuchen der Behörden Costa Ricas nach Österreich unterwegs.

Zu den Fragen 3, 8 und 12:

Seitens der zuständigen österreichischen Dienststellen wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit im Sinne einer möglichst raschen Aufklärung und Vorantreibung des Falles nachdrücklich und höchstrangig interveniert. Der Österreichische Honorargeneralkonsul befindet sich diesbezüglich im ständigen persönlichen Kontakt mit den zuständigen politischen Instanzen, Polizei- und Gerichtsbehörden in Costa Rica. Weiters steht der Honorargeneralkonsul in regelmäßigem Kontakt mit der Familie der Vermissten beziehungsweise mutmaßlichen Opfer in Österreich.

Darüber hinaus hat der zuständige Österreichische Botschafter anlässlich der Überreichung seines Beglaubigungsschreibens gegenüber dem damaligen Staatspräsidenten und Außenminister Costa Ricas sowie auch mit der damaligen Ministerin für Sicherheit, Inneres und Polizei direkt den Fall angesprochen. Bereits davor hat der für Costa Rica zuständige Botschaftsrat den Fall im Rahmen einer Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ebenfalls angesprochen.

Der Fall wurde auch mir anlässlich eines Treffens mit dem costaricanischen Außenminister Castro am 18. Mai 2010 in Madrid angesprochen.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Als Indizien beziehungsweise mögliche Beweismittel liegen nach Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulates in San José / Costa Rica derzeit vor:

         Sichergestellte Blutspuren,

         Evidenz der durch Tatverdächtige getätigten Behebungen vom Konto des mutmaßlichen Opfers / Vermissten,

          das bei einem Tatverdächtigen sichergestellte - vermutlich aus dem Besitz des mutmaßlichen Opfers / Vermissten stammende – Werkzeug,

          Evidenz über die Benützung des Hauses sowie des PKW des mutmaßlichen Opfers / Vermissten durch einen Tatverdächtigen.

Sowohl bezüglich der Kontobehebung als auch der Benützung des Hauses und des PKW des mutmaßlichen Opfers / Vermissten durch den Tatverdächtigen wird von diesem eingewendet, dass dies mit Erlaubnis des Vermissten beziehungsweise mutmaßlichen Opfers erfolgt sei.

Als Hauptproblem stellt sich derzeit im vorliegenden Fall eine Besonderheit des costaricanischen Rechtssystems dar, wonach trotz Vorhandenseins eines dringend Tatverdächtigen nach costaricanischem Recht Ermittlungen nur sehr eingeschränkt möglich sind und auch keine Anklage erhoben werden kann, wenn - in einem mutmaßlichen Mordfall wie im gegenständlichen Fall - kein Leichnam auffindbar ist.

Zu Frage 9:

Erst Mitte September 2010 erhielt der Österreichische Honorargeneralkonsul eine schriftliche Mitteilung der „Banco Nacional“, in der der Familie des mutmaßlichen Opfers / Vermissten ein Kontozugriff grundsätzlich gestattet wird. Derzeit arbeitet das Österreichische Honorargeneralkonsulat in San José / Costa Rica mit der Bank an einer Möglichkeit, die am Konto vorhandene EURO-Summe direkt an die Familie mutmaßlichen Opfers / Vermissten in Österreich zu überweisen, ohne dass ein Familienmitglied nach Costa Rica kommen muss.

Zu den Fragen 10, 11 und 13:

Die Beantwortung der gegenständlichen Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.