6398/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am        November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0212-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6480/J vom 27. September 2010 der Abgeordneten Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Es gibt eine gut funktionierende Zusammenarbeit und enge Kooperation zwischen dem Projekt „CSI Hypo“ und der vom Bundesministerium für Inneres eingesetzten Sonderkommission „SoKo Hypo“, die die staatsanwaltschaftlichen strafrechtlichen Ermittlungen unterstützt.

 

Zu 2.:

Bei dem Projekt „CSI Hypo“ handelt es sich um die zwischen der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG (die „Bank“) und der Republik Österreich vertraglich vereinbarte gemeinsame Aufarbeitung der Vergangenheit der Bank, die insbesondere darauf abzielt, die Ursachen für den rapiden Vermögensverfall zu ergründen sowie eine zielgerichtete Restrukturierung der Bank vorzubereiten bzw. zu unterstützen. Die Kosten externer Berater werden von der Bank getragen. Die Tätigkeit der staatlichen Dienststellen erzeugt keine weiteren zusätzlichen Kosten.


Zu 4.:

Naturgemäß war man bestrebt, „von Anfang an die Ermittlungen der beiden Einheiten miteinander abzustimmen.“ Dies zeigt sich beispielsweise auch daran, dass die von der „CSI Hypo“ erstatteten umfangreichen Sachverhaltsdarstellungen, wesentliche Grundlage für die strafrechtlichen Ermittlungstätigkeiten waren und sind.

 

Zu 5. und 6.:

Die Kosten der „CSI Hypo“ werden im Wesentlichen von der Bank getragen, weshalb eine Auskunft darüber im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes nicht erteilt werden kann. Das Budget der jeweils in die Untersuchungen involvierten Bundesdienststelle (Personalkosten) hat sich dadurch nicht erhöht, sondern werden die umfangreichen Arbeiten ohne zusätzliche Vergütungen erbracht.

 

Die Anfragebeantwortungen zum Thema „SoKo Hypo“ fallen nicht in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 7. bis 13.:

Dr. Guido Held, Rechtsanwalt, ist von der Bank mit deren anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt. Als solcher arbeitet er auch in dem von der Bank und der Republik Österreich gemeinsam betriebenen Projekt „CSI Hypo“ mit dem Ziel, die Vergangenheit der Bank und insbesondere die Ursachen für den rapiden Vermögensverfall aufzuarbeiten, mit. Die Funktion eines „juristischen Leiters“ ist in dem Projekt „CSI Hypo“ nicht vorgesehen. Dr. Held kommt jedoch auf Grund seiner besonderen anwaltlichen Erfahrung, seiner Integrität und seines Fachwissens eine besondere Bedeutung im Aufarbeitungsteam zu, das unter der Leitung des Präsidenten der Finanzprokuratur Dr. Wolfgang Peschorn steht.

 

Dr. Held war und ist anwaltlicher Vertreter der Bank. Zwischen der Bank und der Republik Österreich besteht ungeachtet der bereits ausgeführten vertraglichen Vereinbarung zur gemeinsamen Aufarbeitung der Vergangenheit der Bank auch keinerlei Interessensgegensatz, weswegen auch eine „Befangenheit“ nicht bestehen kann. Es liegt vielmehr auch im Interesse der Republik Österreich, dass die Bank die gemeinsame Aufarbeitung der Vergangenheit durch die Bereitstellung von Beratern unterstützt, die besonders qualifiziert sind und das Vertrauen der Bank genießen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.