6406/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0027-I/PR3/2010BMVIT-9.000/0027-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . November 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 29. September 2010 unter der Nr. 6492/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten anwaltlicher Rechtsgutachten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Ist Ihnen der offene Brief betreffend der zahlreichen Gutachtenserstellungen durch Dr. Richard R. bekannt?

Ø  Seit wann sind Ihnen die diesbezüglichen Vorwürfe bekannt?

 

Ich habe vom anonymen, offenen Brief und somit von den darin geäußerten Vorwürfen über die Medien erfahren. Den Brief habe ich auf der website http://www.peterpilz.at/ nachgelesen.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5, 7, 8, 11 bis 13 und 15:

Ø  Haben Sie diesbezüglich bereits Untersuchungen angestellt?

Ø  Falls ja: mit welchem Ergebnis?

Ø  Falls nein: weshalb nicht?


Ø  In wie vielen Fällen wurde bisher durch Ihr Ressort der Rechtsanwalt Dr. Richard R. beauftragt?

Ø  Bitte schlüsseln Sie zu jedem einzelnen dieser Fälle auf:

a. Wie lautete der Auftrag?

b. Wann wurde dieser erteilt?

c. Wer hat die Beauftragung beschlossen?

d. Auf welche Art und Weise wurde der Rechtsanwalt Dr. Richard R. für den Auftrag

    ausgewählt?

e. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Vergabe des Auftrags?

f. Wie hoch war die Honorarsumme des Auftrags?

g. Welchen Umfang hatten die übermittelten Gutachten?

h. Welche neuen Erkenntnisse wurden dadurch gewonnen?

i. Aus welchen Gründen war die Auftragserteilung erforderlich bzw. weshalb konnten die erfolgten Leistungen nicht durch ressortinterne Beamte erbracht werden?

j. Wurde der Auftrag zufriedenstellend erledigt?

Ø  Ist es zutreffend, dass die Beauftragungen von Dr. Richard R. auf Wunsch Ihres Kabinettschefs Dr. August Reschreiter erfolgten?

Ø  Falls ja: worauf gründet sich dieser Wunsch?

Ø  Sind Ihnen persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen zwischen Dr. Richard R. und Dr. August Reschreiter bekannt?

Ø  Diente die Beauftragung der Gutachten dem Test, ob das „System Grasser“ auch in Ihrem Ressort funktioniert?

 

Aus Anlass der im Brief erhobenen Vorwürfe habe ich unverzüglich das Präsidium des bmvit beauftragt, alle in meiner Amtszeit in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten einer Überprüfung zu unterziehen. Für die Vergabe von Gutachten gibt es klare einzuhaltende rechtliche Rahmenbedingungen und geregelte Abläufe, die dem Gesetz entsprechend korrekt abgewickelt werden müssen. Dementsprechend wurde die Überprüfung vorgenommen.

 

Externe Rechtsgutachten und -beratungen decken Rechtsbereiche ab, in denen eine ergänzende Expertise für die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage notwendig ist.

 

 


Das Ressort hat einen Rechtsanwalt mit den von Ihnen angegebenen Initialen seit 1.1.2008 bis zum Einlangen dieser Anfrage mit 10 Rechtsgutachten mit einem Volumen von insgesamt 214.550,- Euro beauftragt:

 

 

Die von mir beauftragte Überprüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Die Beauftragung und Abwicklung sämtlicher Rechtsberatungsaufträge der Jahre 2008 bis 2010 erfolgte entsprechend der anzuwendenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen durch die jeweils zuständige Organisationseinheit. Diese haben das Werkergebnis ordnungsgemäß abgenommen und die Honorare wurden aufgrund der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit bezahlt.

Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit bedeutet, dass sowohl die inhaltliche Qualität der Leistung als auch die Richtigkeit der übermittelten Honorarnote von den zuständigen Beamt/innen exakt geprüft und bestätigt wurde.

 

Zur Frage 6:

Ø  Welche weiteren Mitglieder der Bundesregierung wurden über diese Vorwürfe informiert?

 

Ich habe keine Mitglieder der Bundesregierung informiert.

 

 


Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  In wie vielen Fällen wurde bisher durch Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum BMVIT stehen, der Rechtsanwalt Dr. Richard R. beauftragt?

Ø  Bitte schlüsseln Sie zu jedem einzelnen dieser Fälle auf:

a. Wie lautete der Auftrag?

b. Wann wurde dieser erteilt?

c. Wer hat die Beauftragung beschlossen?

d. Auf welche Art und Weise wurde der Rechtsanwalt Dr. Richard R. für

    den Auftrag ausgewählt?

e. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Vergabe des Auftrags?

f. Wie hoch war die Honorarsumme des Auftrags?

g. Welchen Umfang hatten die übermittelten Gutachten?

h. Welche neuen Erkenntnisse wurden dadurch gewonnen?

i. Aus welchen Gründen war die Auftragserteilung erforderlich bzw. weshalb konnten die erfolgten Leistungen nicht durch interne Mitarbeiter erbracht werden?

j. Wurde der Auftrag zufriedenstellend erledigt?

 

Von nachgeordneten Dienstellen des bmvit (Patentamt, Bundesanstalt für Verkehr) und der Klima- und Energiefonds erfolgten keine Beauftragungen.

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG). Auftragsvergaben der ausgegliederten, privatrechtlichen Einrichtungen erfolgen ausschließlich durch deren Organe.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Zur Frage 14:

Ø  Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um externe Beratungskosten Ihres Ressorts zukünftig zu senken?

 

Bei der Vergabe von Aufträgen wird nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen.