6408/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.11.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0273-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6745/J-NR/2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unterlassene Auswertung der Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck nimmt derzeit eine umfassende Prüfung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit in der „Causa Kampusch“ vor. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den in der Anfrage angeführten Punkten keine detaillierten Auskünfte geben kann, weil die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Zuge der Prüfung allenfalls auch diese Informationen zu berücksichtigen haben wird und ich nicht den Anschein erwecken möchte, das Prüfungsergebnis in dieser sensiblen Causa präjudizieren zu wollen.
Die Anfrage wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet, welche die Verwertbarkeit der darin enthaltenen Informationen für die dort anhängigen Ermittlungen prüfen wird.
. November 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)