6413/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. September 2010 unter der Zl. 6496/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 - Gender Budgeting“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 6498/J-NR/2010 vom 30. September 2010 durch den Bundesminister für Finanzen sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 6495/J-NR/2010 vom 30. September 2010 durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

Zu den Fragen 2, 7 und 9 bis 11:

Selbstverständlich werde ich darauf achten, dass beim Vollzug des BFG keine unverhältnismäßige Belastung von Frauen erfolgt. Weiters verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1003/J-NR/2009 vom 17. April 2009. Zusätzlich werden auch die Gender Mainstreaming Beauftragten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) laufend in diesem Themenbereich weitergeschult.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Für das BMeiA sind insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche als Gender Budgeting-relevant einzustufen:

Insbesondere während der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) habe ich Schwerpunkte zur Umsetzung der Förderung von Frauen, zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen und Mädchen sowie zum Schutz der Menschenrechte gesetzt. So wurde unter österreichischem Vorsitz einstimmig die von Österreich initiierte und verhandelte Resolution 1894 (2009) zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten angenommen.

Zum 10. Jahrestag der Annahme der Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" habe ich gefordert, dass Frauen stärker bei Friedensverhandlungen und beim Wiederaufbau eingebunden werden sollen. Bei der VN-Sicherheitsratssitzung am 26. Oktober 2010 konnte einstimmig eine Erklärung angenommen werden, in der auch die Einführung von Indikatoren unterstützt wurde, um den Erfolg bei der Umsetzung der Resolution messen zu können.

In meinem Ressort habe ich die Funktion der Sonderbeauftragten für internationale Frauenfragen eingerichtet, die von Frau Bundesministerin a.D. Botschafterin Dr. Ursula Plassnik wahrgenommen wird. Im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels wurde die Leiterin der Rechts- und Konsularsektion des BMeiA zur österreichischen Koordinatorin und Leiterin der diesbezüglichen interministeriellen Arbeitsgruppe ernannt.

Weiters gilt es im Bereich Förderleistungen auf geschlechtsspezifische Auswirkungen Bedacht zu nehmen:

         So werden etwa alle bilateralen Entwicklungszusammenarbeitsprogramme im Hinblick auf die Gleichstellung von Mädchen und Frauen überprüft;

         Auslandsösterreicherfonds: Der beim BMeiA gemäß Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) eingerichtete Fonds, BGBl. I Nr. 67/2006, dient der Unterstützung österreichischer StaatsbürgerInnen im Ausland. Auch hier werden seit mehreren Jahren genderbezogene Auswertungen erstellt;

         Österreich-Institut: Die gemäß Bundesgesetz BGBI. Nr. 177/1996 gegründete Österreich Institut GmbH führt insbesondere in ihren Niederlassungen im Ausland über die österreichischen Sprachkurse genderbezogene Analysen durch.


Auch die Dienstleistungen des BMeiA sind als Gender Budgeting-relevant einzustufen, etwa die konsularische Betreuung von Österreicherinnen im Ausland oder die Beratung im Rahmen des Bürgerservices.

Betreffend die Maßnahmen innerhalb des Ressorts wurde im Jahr 2009 eine Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Frauenförderungsplan BMeiA; BGBl. II Nr. 18/2009) erlassen.

Ressortinterne Aufwendungen im Personalbereich und Betrieb betreffen etwa Aufwendungen für den Betriebskindergarten und die Kinderbetreuungsaktion „Kindercompany“, die Fortsetzung des Pilotprojekts zur geschlechtergerechten Förderung der „Aus- und Weiterbildung im BMeiA“ zur Förderung der Aufstiegschancen, Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, Aspekte der Wohnungssituation von Bediensteten, die Ernennung von Ressortbeauftragten für Gender Mainstreaming sowie Schulungsveranstaltungen für neu aufgenommene Bedienstete des höheren Dienstes zum Themenbereich Gender Mainstreaming, Menschenrechte für Frauen, Frauen und internationale Friedenssicherung sowie Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen.

Zur Evaluierung der Wirkung der Maßnahmen werden qualitative Indikatoren herangezogen (wie beispielsweise das für das BMeiA so wichtige Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern). Diese Vorgangsweise wird auch im Arbeitsbehelf des Bundeskanzleramts zum „Gender Budgeting in der Verwaltung“ empfohlen.

Die Finanzierung aller Maßnahmen erfolgt aus dem laufenden Budget und fließt den Grundsätzen des Gender Mainstreaming entsprechend in alle relevanten Arbeitsbereiche des BMeiA ein.

Zu den Fragen 8 und 12:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 6498/J-NR/2010 vom 30. September 2010 durch den Bundesminister für Finanzen.