6414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. September 2010 unter der Zl. 6508/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Südtiroler Selbstbestimmungsrecht“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 15:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Anfrage Zl. 5147/J-NR/2010 vom 23. April 2010.

Zu Frage 16:

Aus österreichischer Sicht leitet sich die Schutzfunktion aus dem Pariser Vertrag und der völkerrechtlich relevanten nachfolgenden Vertragspraxis ab.

Zu Frage 17:

Die Schutzfunktion ist ein Anspruch gegenüber Italien, dessen Geltendmachung in enger Absprache mit den zuständigen Südtiroler Organen erfolgt.

Zu Frage 18:

Ein Engagement Österreichs für Südtirol im Rahmen des Pariser Vertrages und der völkerrechtlich relevanten späteren Vertragspraxis ist keine Einmischung in inneritalienische Angelegenheiten.


Zu Frage 19:

Eine Verankerung der Schutzfunktion im B-VG wäre ein rein innerstaatlicher Rechtsakt ohne Rechtswirkungen gegenüber anderen Staaten.

Zu den Fragen 20 und 21:

Bei Ausübung der Schutzfunktion vertreten österreichische Organe das Völkerrechtssubjekt Österreich. Die aus der Ausübung der Schutzfunktion resultierende Schutzwirkung erfolgt zugunsten der Südtirol-Autonomie und damit letztlich zugunsten der österreichischen Minderheit in Südtirol.