6416/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0296-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. November 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6576/J-NR/2010 betreffend Verbundlichung von Privatschulen in Niederösterreich, die von Gemeinden erhalten werden und deren Schulgründung in der älteren Vergangenheit liegt, die die Abg. Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 7. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Sowohl im schriftlichen Wege (Wiener Neustadt für die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Ybbs für das Schulzentrum der Handelsakademie und die HTL; Mistelbach für die HTL für Gesundheitstechnik), als auch mündlich (Tulln für die Handels­akademie), wurde von einzelnen Standortgemeinden sowohl beim Land Niederösterreich, Landesschulrat für Niederösterreich, als auch im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur das Begehren vorgebracht, der Bund möge ihre Privatschulen in seine Erhalterschaft übernehmen. Die Kontaktaufnahmen reichen bis in die 90er Jahre zurück.

 

Zu Frage 3:

Vorweg wird bemerkt, dass allen schriftlichen Eingaben, die im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur anhängig gemacht worden sind, konkrete Angaben über den Kostenaufwand fehlen.


Voraussichtlich würde für die genannten Standorte in Niederösterreich der jährliche Kosten­aufwand für den laufenden Betrieb (Nichtlehrerpersonal, Instandhaltung von Gebäude und Maschinen, Energie, Reinigung, Einrichtung, Ausstattung und sonstiger Aufwand) bei etwa EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio. liegen (Vorausschätzung nach den Kennwerten des Schulent­wicklungsprogrammes 2000, genehmigt vom Ministerrat im Mai 1999, wonach die Kosten des laufenden Betriebes pro Klasse im berufsbildenden Schulwesen mit ca. EUR 32.000,-- erfasst sind). Bemerkt werden muss in diesem Zusammenhang jedoch, dass allfällige weitere Kosten­faktoren, wie etwa die aus der Gebäudeübernahme resultierenden, nicht berücksichtigt sind und aus derzeitiger Sicht auch nicht beziffert werden können.

Aufgrund historischer vertraglicher Vereinbarungen trägt der Bund für die Standorte Wiener Neustadt, Ybbs an der Donau, Tulln und Mistelbach ferner den Aufwand für das Lehrpersonal. Bei diesen 7 Schulen fällt für 2010/11 ein Aufwand von rd. 5.550 Werteinheiten oder rd. EUR 16,4 Mio. an. Bei der Schule der Gemeinde Schwechat trägt der Bund derzeit nicht den Aufwand für das Lehrpersonal. Mangels Informationen zu den dort betreuten Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden kann nicht beantwortet werden, welcher Aufwand im Bereich des Lehrpersonals bei einer angedachten Verbundlichung entstehen würde.

 

Ungeachtet dessen ist jedoch festzuhalten, dass von einer allfälligen Verbundlichung der genannten Standorte in Niederösterreich eine Präjudizwirkung ausgehen würde, die das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur möglicherweise mit weiteren Verbund­lichungsanträgen bzw. Budgetbelastungen, die aus heutiger Sicht keineswegs abgedeckt sind, konfrontieren würde.

 

Zu Frage 4:

Es gibt keinen Kriterienkatalog, in dem die Voraussetzungen für eine allfällige Übernahme einer Privatschule durch den Bund taxativ genannt wären. Kriterien würden jeweils im Einzelfall projektabhängig ausgehandelt werden. Die von Ihnen genannten Kriterien würden dabei jedenfalls als wichtig und beachtenswert bewertet werden.

Im Übrigen ist eine Verbundlichung von „historisch gewachsenen Privatschulstandorten“ letztmalig 1991 (HAK Hollabrunn und HAK Gänserndorf vom Fonds der Wiener Kaufmannschaft übernommen) vollzogen worden.

 

Zu Frage 5:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bekannt, dass im Landesschulrat für Niederösterreich, als zuständige erste Instanz, bei einzelnen Standorten Prüfverfahren eingeleitet worden sind (Wiener Neustadt, Mistelbach, Ybbs), wobei hinsichtlich der Standorte Wiener Neustadt und Mistelbach entsprechende Unterlagen des Landesschulrates mit 15. November 2010 eingelangt sind. Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur haben aber mangels Stellungnahme bzw. im Hinblick auf die kurzfristige Vorlage der Stellungnahme des Landesschulrates bis dato keine Prüfschritte stattgefunden.

 

Zu Frage 6:

Das Modell, dass eine Gemeinde eine weiterführende Schule zunächst als Privatschule, allerdings mit der Absicht gründet, dass eine Verbundlichung angestrebt werden soll, ist bereits seit den 60er und 70er Jahren angewendet worden. Die grundsätzliche Möglichkeit einer Verbundlichung war bei Gründung dieser Schulen zwischen den Gebietskörperschaften aber vereinbart.

Eine solche Vorgangsweise war und ist bei den „historisch gewachsenen Standorten“ nie vereinbart gewesen.


Zu Frage 7:

Die Verantwortung für die finanzielle Entwicklung eines Privatschulstandortes hat ausschließlich der Schulerhalter zu tragen. Eine diesbezügliche Verantwortung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist ausgeschlossen.

Unabhängig von der Verantwortung der Schulerhalterschaft obliegt dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur jedoch, zumal dem Bund die grundlegende Kompetenz auf dem Gebiet des Schulwesens zukommt, eine grundsätzliche Gesamtverantwortung für die Entwicklung des Schulwesens in Österreich.

 

Zu Frage 8:

Mit Vertretern der Statutarstadt Wiener Neustadt hat am 5. Oktober 2010 eine erste Besprechung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stattgefunden. Dabei waren die Aufarbeitung und Vorlage von Entscheidungsgrundlagen durch die Stadt Wiener Neustadt, sowie die notwendige Befassung des Landesschulrates (ohne aber den Entscheidungsvorgang zu präjudizieren), sowie weitere Besprechungstermine vereinbart worden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.