6423/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am           30. September 2010 unter der Zahl 6500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 – Gender Budgeting“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Die Federführung bei den  Gleichstellungszielen/Indikatoren/Gender Budgeting liegt beim Herrn Bundesminister für Finanzen bzw. der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst.

Grundsätzlich wird ausgeführt, dass im Zuge der Umsetzung der Haushaltsrechtsreform Gleichstellungsziele und -maßnahmen erstmals mit der Erstellung des Budgets für das Jahr 2013 im Bundesvoranschlagsentwurf festgelegt werden. Gleichstellungsaspekte werden somit in Zukunft in allen Phasen des Verwaltungshandelns von der Zielformulierung über die Umsetzung der Ziele bis hin zur Evaluierung der Zielerreichung explizit berücksichtigt.

Im Hinblick auf die Erstellung des Budgets für das Jahr 2013 wird an Entwürfen für Gleichstellungsziele, -maßnahmen sowie Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung gearbeitet.

Angemerkt wird, dass im Bundeskanzleramt eine Wirkungscontrollingstelle eingerichtet wurde, die das Bundesministerium für Inneres bei der Zielformulierung und Einführung ressortinterner Steuerungsprozesse unterstützt.


Zu Frage 2:

Bei der Budgetkonsolidierung geht es in erster Linie nicht bloß um sparen, sondern um die Frage, wie mit den vorhandenen Personal- und Geldressourcen die Aufgabenstellungen des Ressorts effizient erfüllt werden können. Im Sinne einer ausgewogenen Budgetkonsolidierung sind daher alle Ausgabenpositionen auf Konsolidierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit systematisch zu überprüfen.

Die Zahlen des Bundesfinanzrahmengesetzes bis 2014 stehen fest, wobei fest zu halten ist, dass das Bundesministerium für Inneres damit im Vergleich zu den vergangenen Jahren noch nie soviel Budget zur Verfügung gestellt bekommen hat.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Mit Blickrichtung auf die mit 1. Jänner 2013 vorgesehene 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform und der damit einhergehenden Wirkungsorientierung der Bundesausgaben und -einnahmen werden dzt. ressorintern vertiefende Überlegungen angestellt.

Da es sich beim Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, die von Expertinnen und Experten des Hauses im Rahmen ihrer laufenden Agenden inhaltlich bearbeitet werden, ist eine seriöse und genaue Zuordnung im Bezug auf die Gesamtausgaben und -einnahmen nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

Beim Gender Budgeting bzw. bei den „Genderaspekten des Budgets“ handelt es sich um ein langfristiges Projekt und es wurden diesbezüglich erste Schritte in Form von Schulungsmaßnahmen gesetzt. Erste Erfahrungen mit diesem Instrument werden gesammelt, ein Bewusstseinsbildungsprozess hat eingesetzt.

 

Zu Frage 8:

Mit Blickrichtung auf die mit 1. Jänner 2013 in Kraft tretende 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform und der damit einhergehenden Wirkungsorientierung der Bundesausgaben und –einnahmen werden derzeitig ressortintern vertiefende Überlegungen angestellt, die eine Analyse voraussetzen.

 

Zu den Fragen 9 und 11:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1007/J-NR/2009 (Fragen 1, 4 und 9) verwiesen.

 


Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.