6425/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am        November 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0215-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6498/J vom 30. September 2010 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Gleichstellungsziele unterliegen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Einflüssen. Zur Erreichung einer de-facto ökonomischen Unabhängigkeit und einer de-facto ökonomischen Gleichstellung von Frauen und Männern werden mit Gender Budgeting Verbesserungen angestrebt, die in den Verantwortungsbereichen der jeweils zuständigen Ressorts liegen. Die für das Haushaltsrecht vorgesehene Wirkungsorientierung wird erst 2013 in Kraft treten, weshalb zum heutigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können.

 

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6495/J vom 30. September 2010 der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.


Zu 2.:

Die konkreten Maßnahmen werden sich erst beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes ergeben, aber selbstverständlich wird darauf geachtet, dass es zu keiner überproportionalen Belastung von Frauen kommt.

 

Zu 4. bis 6.:

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1005/J vom 20. Februar 2009 ausgeführt, erfolgen die derzeitigen Schritte im Bundesministerium für Finanzen im Rahmen eines Pilotprojektes. Diesbezüglich wird auf den Strategiebericht zum BFRG 2009 – 2013 (Thema „Gender Aspekte – Überblick über die geplanten Pilotprojekte“, Seite 80) verwiesen, der folgende Zielsetzungen ausweist.

·         Erhöhung des Frauenanteils bei ausgewählten Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Karrierechancen von Frauen; dabei gelangen unter anderem die Kriterien Anzahl und Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen je Geschlecht und Hierarchiestufe, Wirkungsanalyse ausgewählter Qualifizierungsmaßnahmen auf Karrierechancen und -wege von Männern und Frauen zur Anwendung.

·         Sensibilisierung der Führungskräfte für das Thema Gender Budgeting durch Erstellung eines Maßnahmenkataloges.

 

Je nach Berechnungsweise beträgt der Anteil des Gender-Budgeting-Projektes in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, auf welches sich das Pilotprojekt bezieht, bis zu 13 Prozent am disponiblen Personalbudget (auf Basis des vorläufigen Erfolges 2009). Einnahmen sind in diesem Bereich keine zu verzeichnen.

 

Zu 7.:

Auf die Beantwortung der Fragestellungen 4. bis 6. wird verwiesen. Ergänzend dazu wird angemerkt, dass zum jetzigen Zeitpunkt mangels konkreter Ergebnisse noch keine abschließende Aussage getätigt werden kann.

 

Allerdings untersuchte das Bundesministerium für Finanzen mit dem Working Paper 2/2010 „Gender Budgeting – Ein Leitfaden zur Umsetzung der Haushaltrechtsreform“ und dem Working Paper 3/2010 „Geschlecht und Steuerwirkung – Einkommen und einkommensabhängige Abgaben von Männern und Frauen“, wie mit Gender Budgeting langfristige budgetäre Prioritäten gesetzt werden können. Da die Ergebnisse dieser Studien erst in die Wirkungsorientierung einfließen werden, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Auswirkungen dargestellt werden.


Zu 8.:

Seit dem Inkrafttreten der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform am 1. Jänner 2009 sind gemäß Art. 13 Abs. 3 B-VG die Gebietskörperschaften dazu verhalten, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Derzeit wird vom BHG nicht vorgegeben, mit welchen Instrumenten die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben ist. Gemäß den ErlRV 203 BlgNR XXIII. GP sind geeignete Maßnahmen für das Gender Budgeting eine Reihe von Analysemethoden, die Leistungen und Wirkungen in Bezug auf Frauen und Männern bzw. hinsichtlich des Gleichstellungsziels erfassen. Es wird jedoch vom Gesetzgeber nicht gefordert, das gesamte Ressortbudget daraufhin zu analysieren.

 

Für den Bund wird die verfassungsrechtliche Zielsetzung dadurch verstärkt, dass das BHG für die Zeit ab 2013, d.h. ab der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform, im Rahmen der Regelungen betreffend Maßnahmen für eine wirkungsorientierte Verwaltung ausdrücklich auf das Gleichstellungsziel Bedacht zu nehmen hat.  Ab 2013 haben somit die Ressorts das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß § 14 BHG 2013 im Strategiebericht und gemäß §§ 41 und 43 BHG 2013 im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften zu berücksichtigen. Welche Vorgaben im Detail dafür gemacht werden, wird die Verordnung über die Angaben zur Wirkungsorientierung regeln, die derzeit ausgearbeitet wird.

 

Zu 9. bis 11.:

Wie auch in der Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1005/J vom 20. Februar 2009 dargelegt, hat das Finanzressort durch sektionsübergreifende Arbeitsgruppen in regelmäßigen Abständen Strategiepapiere erarbeitet, um die strategische Ausrichtung des gesamten Ressorts zu gewährleisten. Diese stellen die mittel- bis langfristigen Zielsetzungen unseres Finanzressorts dar und bilden damit die Grundlage für das gesamte Handeln, somit auch für den Themenbereich Gender Budgeting.

 

Da es sich bei Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, wird diese von bereits im Ressort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet; insbesondere sind dies die Haushaltsexpertinnen und -experten, die Fachexpertinnen und -experten und die Gender Beauftragten der einzelnen Sektionen. Diese nehmen genannte Tätigkeiten hinsichtlich Gender Budgeting bereits seit Jahren wahr, bedingt auch durch die Vorreiterrolle des Finanzressorts in Bezug auf Gender Mainstreaming.


Zu 12.:

Im Bundesministerium für Finanzen finden im Rahmen von „Forum Finanz“ öffentliche Veranstaltungen auch zu Gender Budgeting statt, in deren Rahmen die gleichstellungspolitischen Wirkungen des Budgets einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.