6430/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                               Alois Stöger diplô

                                                                                                                              Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0321-II/A/9/2010

Wien, am  30. November 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6584/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

In der Injury Database des Kuratoriums für Verkehrssicherheit scheinen 7 Fälle auf (in 4 Fällen Verbrennungen bzw. Verbrühungen an der Hand, bei 2 Fällen handelte es sich um Wunden an den Extremitäten, bei einem Fall um einen Bruch der Hand).

Der Anteil der spitalsbehandelten Personenschäden durch Feuerwerkskörper liegt zwischen 0,01% und 0,03% aller Freizeitunfälle (ohne Gehörschäden). Hochgerechnet ergibt das zwischen rund 100 und 200 spitalsbehandelte Personen.

Es gab laut Statistik Austria keine Todesfälle.


Seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger wurde darauf hingewiesen, dass zu dieser Problematik mangels vorhandener Daten bzw. statistischer Auswertungen keine detaillierte Stellungnahme möglich ist. Insbesondere kann aufgrund der bekannt gegebenen Diagnosen für sich allein kaum festgestellt werden, ob erlittene Verletzungen durch „Feuerwerkskörper“ verursacht wurden. Auch in den Unfallerhebungsbögen ist bei „Sonstigen Unfällen“ (im Unterschied zu „Arbeitsunfällen“) die genaue Ursache einer Verletzung nicht erfasst. Es können lediglich Auswertungen angeführt werden, die seitens der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) und der Salzburger

Gebietskrankenkasse (SGKK) aufgrund der Diagnosen „Lärmschädigung des Innenohrs“ (ICD H83.3 - akustisches Trauma, Lärmschwerhörigkeit) vorgenommen wurden, wobei jedoch nochmals darauf hinzuweisen ist, dass eine Aussage über die Ursache der Schädigung nicht getroffen werden kann.

 

Bei der OÖGKK war im Zeitraum 30. Dezember 2009 bis 8. Jänner 2010 bei 15 Personen eine Erkrankung mit der angeführten Diagnose festzustellen. Die Auswertung ergab, dass während der Weihnachts- und Silvesterzeit kein signifikanter Anstieg gegenüber den anderen Monaten festzustellen ist. Die Anzahl an Erkrankungen mit der angeführten Diagnose war während der Sommermonate wesentlich höher als zu Weihnachten.

 

Im Bereich der SGKK wurden unter dieser Diagnose 37 Fälle gemeldet. Insgesamt sind für diese Fälle 237 Krankenstandstage (wobei ein Fall 22 Tage an Krankenstand verursachte) angefallen, woraus sich eine durchschnittliche Krankenstandsdauer von 6,4 Tagen ergibt. Von den betroffenen Patient/inn/en waren 31 Männer und 6 Frauen. Hinsichtlich der monatlichen Aufteilung ergaben sich 9 Fälle im Jänner (davon 5 innerhalb der Weihnachtsfeiertage bis 7. Jänner 2009), 3 Fälle im Februar, 5 Fälle im März, jeweils 1 Fall im April und Mai, 2 Fälle im Juni, 5 Fälle im Juli, 2 Fälle im August, 4 Fälle im Oktober und 5 Fälle im November. Im Dezember 2009 wurden keine Lärmschädigungen des Innenohres mit Krankenständen gemeldet. Es ergibt sich somit erkennbar ein Schwerpunkt im Jänner 2009, was auf eine Mitbeteiligung von durch Feuerwerkskörper induzierte Lärmschädigungen schließen lässt. Aufgrund der geringen Fallzahlen insgesamt ergibt sich daraus aber keine statistische Signifikanz.

 

Somit ist festzuhalten, dass - gemessen an der Zahl der insgesamt jährlich zu verzeichnenden Freizeitunfälle (ca. 800.000) und der Verbreitung des Gebrauchs von Feuerwerkskörpern zu Silvester - das gesundheitliche Risiko, auch auf Grund der vorliegenden Daten, nach wie vor als gering einzuschätzen ist.

 

Frage 5:

Verletzungszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind systematisch nur für jene Staaten verfügbar, welche an der Europäischen Unfallstatistik, DG SANCO, teilnehmen (IDB Injury Database, früher EHLASS). Der Durchschnitt bei den Staaten, von denen relevante Daten vorliegen (2005 - 2008: Deutschland, Dänemark, Lettland, Malta, Niederlande, Schweden, Slowenien, Österreich) liegt bei 0,08% aller spitalsbehandelten Unfälle (Spannbreite: 0,02% bis 0,13%)


Frage 6:

Nachdem keine Meldepflicht für Unfälle besteht, werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch keine diesbezüglichen Behandlungen bekannt gegeben. Wie in der

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2346/J vom 20. Juli 2009 mitgeteilt, hat das BMG in der Zeit zwischen Weihnachten 2008 und dem Dreikönigstag 2009 erstmals eine Auswertung von einschlägigen Zeitungsberichten vorgenommen. Auf eine Wiederholung wurde 2009/2010 wegen der geringen Zahl, der beschränkten Aussagekraft und dem in keinem Verhältnis dazu stehenden Verwaltungsaufwand verzichtet. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat in der eingangs erwähnten Datenbank für Sylvester 2009/2010 5 spitalsbehandelte Personen verzeichnet.