6474/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/142-PMVD/2010 3. Dezember 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Oktober 2010 unter der Nr. 6565/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "virtuelle Angriffe auf das Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
In meinem Ressort ist das Abwehramt hiefür federführend zuständig.
Zu 2, 11 und 15:
Ich ersuche um Verständnis, dass Informationen über nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B‑VG) nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage öffentlich erörtert zu werden.
Zu 3 und 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Zu 4, 5, 12 bis 14:
Es gibt eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres, mit Organisationseinheiten der Europäischen Union, der NATO/PfP sowie mit Akademien und Fachhochschulen.
Zu 6 bis 9:
Es gab einen einzigen derartigen Vorfall, wobei zwar die IP-Adresse bekannt, eine Identifizierung des dahinterstehenden Users mangels fehlender rechtlicher Grundlagen jedoch nicht möglich war.
Zu 16:
Nein.
Zu 17:
Entfällt.