6482/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am

6. Oktober 2010 unter der Zahl 6553/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Mandatswohnungen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Das Bundesministerium für Inneres hat an dem betreffenden historischen Wohnungsbestand kein Eigentum, sondern analog dem UNHCR und dem Österreichischen Integrationsfonds nur ein Zuweisungsrecht, welches seitens des Österreichischen Integrationsfonds ausgeübt wird.

 

Zur Frage 2:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 3 bis 4:

Nein.

 


Zu Frage 5:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurden in den vergangenen 10 Jahren keine Investitionen für die Errichtung beziehungsweise Förderung solcher Wohnungen getätigt.

 

Zu Frage 6:

Kriterien der Zuweisung sind grundsätzlich der Status eines Asylberechtigten beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigten, wobei auch Fremde mit Aufenthaltstitel nachgereiht berücksichtigt werden können, die Berufstätigkeit des Antragstellers sowie dessen Bedarf an der Wohnung.

 

Zu den Fragen 7 und 12:

 

KÄRNTEN

Ort

Ausländeranteil in %[1]

Klagenfurt

10,38

Neu Feffernitz (Paternion)

6,44

Spittal

11,2

Villach

12,19

 

 

NIEDERÖSTERREICH

Ort

Ausländeranteil in %

Eggendorf

10

Lichtenwörth

10

Markt Piesting

11,03

Pottendorf

8,21

Schwechat

13,8

St. Pölten

11,73

 

 

 


 

OBERÖSTERREICH

Ort

Ausländeranteil in %

Attnang-Puchheim

17,23

Braunau

13,83

Edt

5,42

Enns

13,94

Haid (Ansfelden)

15,35

Lenzing

7,97

Leonding

9,25

Linz

14,63

Ried

13,48

St. Georgen

12,28

Stadl Paura

14,23

Steyr

13,3

Traun

16,76

Vöcklabruck

11,86

Wels

17,22

 

 

SALZBURG

Ort

Ausländeranteil in %

Salzburg

20,82

 

 

STEIERMARK

Ort

Ausländeranteil in %

Eisenerz

3,48

Graz

14,68

Judenburg

5,58

Kapfenberg

11,85

Knittelfeld

10,89

Trofaiach

3,97

Unterpremstätten

5,6

Wagna

7,43

 


 

TIROL

Ort

Ausländeranteil in %

Innsbruck

15,8

Kufstein

18,92

Völs

8,28

Wörgl

14,66

 

 

VORARLBERG

Ort

Ausländeranteil in %

Bregenz

18,6

 

 

WIEN

Ort

Ausländeranteil in %

Wien

20,71

 

 

Zu Frage 8:

Die Wohnungen werden über Mieteinnahmen finanziert. Die Miete selbst wird vom Mieter bezahlt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 



[1]Quelle: Statistik Austria