6499/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
8. Oktober 2010 unter der Zahl
6581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kundgebung ungarischer Rechtsextremisten in Oberwart und Kontakte zwischen österr. und ungarischen Rechtsextremisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Versammlung wurde am 30. September 2010 von der Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki bei der Versammlungsbehörde schriftlich angezeigt.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

Nein.

 

Zu Frage 3:

Ja.

 

Zu Frage 5:

Laut Information des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung für das Bundesland Burgenland wurden die vermeintlichen Schusswaffen von Beamten des


Bezirkspolizeikommandos Oberwart kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um zwei alte Karabiner (Deko-Karabiner) handelte, bei denen der Verschluss an allen vier Seiten verschweißt war, wodurch nach Ansicht der Beamten die Verwendungsfähigkeit der Waffen auszuschließen und somit die Bestimmungen des Waffengesetzes nicht anzuwenden waren.

 

Zu Frage 6:

Die Kundgebung wurde auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften beobachtet. Ein Vertreter der Versammlungsbehörde BH Oberwart und Beamte mit ungarischen Sprachkenntnissen waren nicht anwesend, weshalb keine Aussagen in Bezug auf etwaige Forderungen nach „Grossungarn“ gemacht werden können. Insgesamt waren rund 40 Personen anwesend, deren Staatsbürgerschaft, mit Ausnahme jener der vor Ort agierenden Versammlungsanzeiger, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht bekannt ist.

 

Zu Frage 7:

Weder dem Bundesamt noch einem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung liegen Erkenntnisse über Treffen von Vertretern österreichischer Parteien mit ungarischen Rechtsextremisten vor.

 

Zu Frage 8:

Weder dem Bundesamt noch einem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung liegen Informationen über Wehrsportübungen in Österreich seit dem Jahr 2000 und über eine Teilnahme österreichischer Aktivisten bei Wehrsportübungen im Ausland vor.