6507/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0304-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. Dezember 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6663/J-NR/2010 betreffend Zeitrahmen für den Erlass der neuen Reifeprüfungs-Verordnung, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 20. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zur Frage:

Die Novelle zum Schulunterrichtsgesetz BGBl. I Nr. 52/2010 sieht ein differenziertes Wirksam­werden der neuen Reifeprüfungsbestimmungen hinsichtlich der allgemein bildenden höheren Schulen mit Haupttermin ab 2014 und hinsichtlich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung mit Haupt­termin ab 2015 vor.

Was die im einleitenden Teil der Anfrage angesprochenen Wahlpflichtgegenstände hinsichtlich der allgemein bildenden höheren Schulen anbelangt, so soll diesen eine andere Rolle als bisher zukommen. Ein vertiefender Wahlpflichtgegenstand, der bisher dazu verwendet wurde, um einen entsprechenden Prüfungsschwerpunkt zu bilden, soll, wenn er mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde, in Zukunft eigenständig maturabel sein. Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegen­stand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht.

Die jeweiligen zu erlassenden Verordnungen zu den abschließenden Prüfungen haben ferner die Erfahrungen der laufenden Schulversuche zu berücksichtigen. Diese werden Erfahrungen liefern, um die Verordnungen so praxisgerecht wie möglich verfassen zu können und um standardisierte Aufgaben testen zu können. Bis dorthin finden laufend Informations­veranstaltungen (derzeit bis Mitte Dezember 2010) und Workshops für die standardisierten schriftlichen Prüfungen an den Pädagogischen Hochschulen (Anfang 2011 bis 2014) statt. Es erscheint nicht zweckmäßig, den Ergebnissen vorzugreifen und bereits jetzt die Verordnungen zu erlassen, um diese allenfalls vor dem Wirksamwerden der neuen Reifeprüfung im Haupt­termin 2014 bzw. 2015 mehrmals abzuändern.

Die Verordnungen zu den abschließenden Prüfungen werden zeitgerecht vor dem Wirksam­werden der neuen Reifeprüfung kundgemacht werden. Als Termin ist im AHS-Bereich das Schuljahr 2012/13 und im BHS-Bereich das Schuljahr 2013/14 vorgesehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.